Vermutlich renne ich damit bei vielen von euch offene Türen ein — aber genau deshalb ist es wichtig, dass wir das Thema weiter sichtbar machen. Denn ganz ehrlich: Auch ich wäre in meiner Zeit der Obdachlosigkeit mehr als einmal im Knast gelandet, nur weil ich kein Ticket hatte. „Fahren ohne Fahrschein“ ist kein Verbrechen. Es ist Armut. Und Armut gehört nicht bestraft.
Gerade jetzt, in der Zeit der großen Feste und in einer Phase, in der viele von uns über Nächstenliebe, Solidarität, Licht und Gemeinschaft sprechen, sollten wir uns daran erinnern, was diese Werte wirklich bedeuten: füreinander einstehen, besonders für diejenigen, die es am schwersten haben. Genau deshalb müssen wir über dieses Thema reden.
Was viele nicht wissen:
Der entsprechende Straftatbestand, § 265a StGB – „Erschleichen von Leistungen“ -, stammt in seiner Grundstruktur aus der NS-Zeit. Er wurde damals eingeführt, um Menschen zu kriminalisieren, die sich Mobilität nicht leisten konnten. Dass dieser Paragraph fast unverändert bis heute genutzt wird, um Armut zu bestrafen, ist ein politisches und historisches Problem, das wir endlich angehen müssen.
Und dann kommt noch etwas dazu, das eigentlich ein völliges Unding ist: Es handelt sich faktisch um eine Doppelbestrafung.
Wer ohne Ticket fährt, zahlt bereits das erhöhte Beförderungsentgelt — in Berlin zum Beispiel 60 Euro. Das ist die zivilrechtliche Sanktion. Trotzdem folgt anschließend noch eine strafrechtliche Verfolgung – inklusive Geldstrafe oder im schlimmsten Fall droht eine Ersatzfreiheitsstrafe, wenn man die Summe nicht zahlen kann.
Ich zahle zum Beispiel heute immer noch die Vertragsstrafen ab fürs Schwarzfahren. Die Geldbußen habe ich über Sozialstunden ableisten können, aber selbst wenn du die Geldbußen bezahlst oder abarbeitest, bleiben die Vertragsstrafen immer noch, die du bezahlen musst.
Das ist der einzige Bereich im deutschen Strafrecht, in dem so eine Doppelbestrafung zulässig ist. Und sie trifft beinahe ausschließlich Menschen, die besonders arm, psychisch belastet oder wohnungslos sind — also genau diejenigen, die ohnehin kaum eine Chance haben, sich dagegen zu wehren.
Genau hier setzt der Freiheitsfonds an, dessen Website ihr hier findet und das Instagram-Profil hier.
Der Freiheitsfonds löst die Geldstrafen aus, um Menschen vor dem Gefängnis zu bewahren. Und mi dem Freiheitsfonds ist der politischen Einsatz verbunden, dass dieser Straftatbestand endlich abgeschafft wird und Menschen, die sich Mobilität nicht leisten können, entkriminalisiert wird. Denn niemand sollte im Gefängnis landen, weil er oder sie sich Mobilität nicht leisten kann.
Ich möchte euch daher ausdrücklich ermutigen, den Freiheitsfonds zu unterstützen – finanziell, durch das Teilen seiner Inhalte oder durch politischen Druck vor Ort. Mit jeder Person, die nicht im Knast landet, weil das System eine Armutstat zur Straftat macht, haben wir einen Erfolg errungen. Und jeder Schritt hin zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ist ein Schritt hin zu echter sozialer Gerechtigkeit.
Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass Armut nicht länger kriminalisiert wird, dass historische Altlasten aus der NS-Zeit nicht weiter Menschen ins Gefängnis bringen. Mobilität muss endlich als Grundrecht verstanden werden – nicht als Luxus. Mobilität muss allen garantiert werden, statt deren Unbezahlbarkeit zu bestrafen.
Gerade jetzt, in einer Zeit, in der viele Traditionen uns daran erinnern, Licht ins Dunkel zu bringen, füreinander da zu sein und die Schwächsten zu schützen, sollten wir handeln.
Unterstützt den Freiheitsfonds. Unterstützt den Kampf für Menschenwürde. Unterstützt die, die dieses System jeden Tag am härtesten trifft.
Sophia-Marie, im Dezember 2025
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„Ich bin 37 Jahre alt, bin Obdachlosigkeit und Armut erfahren und engagiere mich aktuell in der Wohnungslosenhilfe, gegen Obdachlosigkeit und Ausgrenzung.“



