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Crosspost: 5 Jahre Klimaschutzurteil des BVerfG

Halina Wawzyniak erinnert in ihrem jüngsten Blogbeitrag an das 5 Jahre alte Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Klimaschutzgesetz.

Das BVerfG hat im Jahr 2021 eine zentrale Klimaschutzentscheidung getroffen und die sog. intertemporale Freiheitssicherung eingeführt. Das ist jetzt 5 Jahre her. Im Leitsatz 1 hat das BVerfG festgehalten: „Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.“ Der Leitsatz 2 lautete klar und eindeutig: „Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.“

Eigentlich alles eine gute Grundlage dafür, dass es mit dem Klimaschutz richtig vorangeht. Aber eigentlich ist nicht tatsächlich. Der Gesetzgeber scheint weitgehend halbherzig das Thema anzugehen, Stimmungen und populistische Moves sichern eher die Wiederwahl als Aufklärung und konsequenter Klimaschutz. Vor diesem Hintergrund lohnt sich ein kurzer Blick auf zwei kürzlich ergangene Entscheidungen von Bundesgerichten.

Den ganze Beitrag findet ihr oben im Link oder hier.

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