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Herausforderungen für progressive-linke Sozialpolitik 

Vorbemerkung: Dieses Papier haben wir Mitte/Ende Juni geschrieben. Deshalb geht es nicht ausführlich auf die Ergebnisse der Alterssicherungskommission der Bundesregierung und die Ergebnisse des Koalitionsausschusses auf der Bundesebene ein. 

 

These 1 

In der progressive Linken insgesamt spielt Sozialpolitik, zumal solche mit eingreifendem Ansatz, eine untergeordnete Rolle. 

Dem Verein Progressive Linke e.V. geht es wie den gesamten progressiven Kräften in der Gesellschaft. Die Sozialpolitik ist ein Nebenthema. Multiple Krisen führen dazu, dass entsprechend der Aufmerksamkeitsökonomie der Gesellschaft andere Themen wichtiger erscheinen. Wenn mensch sich an politischen Auseinandersetzungen beteiligen möchte, die auch Einfluss in dieser Gesellschaft haben, dann kommt mensch an Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik nicht vorbei. Nicht zuletzt, weil hier auch über gesellschaftliche Teilhabe und Ausgrenzung entschieden wird. 

a) Es wäre fatal den derzeitig geplanten Umbau des Sozialstaates zu ignorieren, denn – würde das bisher geplante umgesetzt- würde sich die gesellschaftliche Spaltung weiter ausweiten. Mit den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform liegen einige Empfehlungen vor, die aus progressive linker Sicht aufgegriffen und auch als Alternative zu den geplanten Reformen in die Debatte gebracht werden könnten. Die Empfehlungen sind aber weitgehend unbeachtet geblieben. 

b) Eine weitere Verschlechterung der sozialen Lage vieler Menschen würde auch die Demokratie weiter schwächen. Wer um das eigene Überleben kämpfen muss, hat keine Zeit sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen. Auf diesen Aspekt weist die Bertelsmann-Stiftung regelmäßig hin. Entsprechend werden die Stimmen dieses Personenkreises nicht gehört und fließen nicht in die Debatte ein. Die Träume autoritärer Tech-Millionäre werden damit wahr. 

c) In einer Situation, in der autoritäre und rechtsextremistische Kräfte weiter an Einfluß gewinnen, ist es wichtig, dass umsetzbare Reformvorschläge erarbeitet und kommuniziert werden. Eine zusätzliche Schwierigkeit ergibt sich daraus, dass die unterschiedlichen Vorstellungen der demokratischen Parteien in Zeiten, in der progressive Koalitionen zunehmend weniger möglich werden und Minderheitsregierungen mit wechselnden Mehrheiten nötig sind, aufeinandertreffen. Jede Auseinandersetzung, die zu einer Blockade und damit zu einem Stillstand führt, vergrößert die Problemlage. Leidtragende sind dann nicht nur Menschen, die auf Sozialstandards angewiesen sind, sondern auch Menschen die als “Ausländer” geframt werden oder den “nationalen Standards” in sonstiger Art und Weise nicht genügen. Notwendig ist auch immer wieder zu betonen, dass Debatten um Reformen nur möglich sind, weil die Demokratie funktioniert und beim Erfolg autoritärer und rechtsextremistischer Kräfte solche Debatte und das Ringen nach Lösungen nicht mehr möglich sind. Letztlich beinhaltet das eine neue Kultur der Auseinandersetzung sowohl parlamentarisch als auch außerparlamentarisch. Die Herausforderung besteht darin, jenseits des “eigenen Lagers” um Verständnis der eigenen Position zu werben und Mehrheiten zu organisieren. Das setzt voraus, sich inhaltlich mit den Positionen anderer auseinanderzusetzen. 

 

These 2 

Obwohl die derzeitige Regierung noch nicht alle “Reformvorhaben” veröffentlicht hat, ist eine grundlegende Richtung erkennbar: Weil der Sozialstaat angeblich nicht finanzierbar ist, müssen Einschränkungen stattfinden. [Update]: Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses auf Bundesebene bestätigen diesen Befund. 

Nach der Reform des SGB II, den konkret vorliegenden Plänen zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung, dem Referent*innenentwurf zur Pflegereform und den diskutierten Rentenplänen, in der Debatte um das Arbeitszeitgesetz und der Asylgesetzgebung ist eine grundlegende Richtung klar: Es geht um Kostendruck und Einsparungen. Das Mantra der Nichtfinanzierbarkeit dominiert.

a) Der Gesetzentwurf zum SGB II (ehemals Bürgergeld) verweist explizit auf die “Phase der Haushaltskonsolidierung” und darauf, dass “Einsparungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende” erreicht werden. Ergänzt wird dieser Ansatz mit einer “Neiddebatte”, denn es soll auch um “die Eindämmung des Missbrauchs von Sozialleistungen” gehen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hingegen geht davon aus, dass die Anzahl von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die mehrfach zumutbare Arbeit ohne guten Grund ausschlagen, extrem gering ist. Beim Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird aus dem Defizit von Krankenkassen und Gesundheitsfonds von knapp 10 Mrd. Euro und der Annahme, dass die Ausgaben der GKV weiter steigen, geschlussfolgert, dass strukturell notwendige Maßnahmen erforderlich sind. Während die Ausgaben um knapp 8% pro Jahr steigen, sind dies bei den Beitragseinnahmen nur rund 5%. Zur Lösung wird vorgeschlagen, das Ausgabenwachstum -angeblich ohne Einschränkung der Versorgungsqualität- zu senken. Das Ganze nennt sich dann einnahmeorientierte Ausgabenpolitik. Unverhohlen wird argumentiert, dass bei dem höchsten Ausgabeposten der GKV, den Krankenhauskosten, “ausgabensteigernde Gesetzesmaßnahmen” eine entscheidende Rolle spielen und  “Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation sowie der Qualität der Pflege” durch reduzierte Wirtschaftlichkeitsanreize stark ausgabensteigernde Wirkung entfalten. Kurzfassung: Verbesserung von Personalsituation und Qualität sind nicht mehr tragbar und sollen zurückgedreht werden. 

b) Bei einer genaueren Durchsicht der “Verteilung der Kürzungen” zeigt sich ein Bild, wonach auch wohlklingende Worte nicht verdecken können, dass die “Kürzungen” vor allem jene mit geringem Einkommen treffen, die auf Transferleistungen, Unterstützung, soziale Infrastruktur- und Daseinsvorsorge  angewiesen sind. 

Mit der Reform des SGB II sind Erwerbsfähige verpflichtet, ihre Arbeitskraft “in maximal zumutbarem Umfang” einzusetzen. Die Karenzeit im Hinblick auf das Schonvermögen wird gestrichen, die Anerkennung der zu übernehmenden Kosten der Unterkunft wird beschränkt, Sanktionen ausgeweitet bis hin zum Ausschluss von Leistungen. Alleinerziehende werden nach dem 1. Jahr der Geburt zur Arbeitsaufnahme verpflichtet. Diese Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen kann ihre Arbeitsaufnahme erschweren, denn die Kinderbetreuung ist bundesweit nicht überall ausreichend abgesichert und stabil. Der 10. Familienbericht hingegen empfiehlt für Erziehende von Kindern unter 3 Jahren einen Anspruch auf Beratung durch die Jobcenter zu Qualifikation und Erwerbstätigkeit einzuführen. Dieser Ansatz setzt statt auf Druck darauf, realistische Perspektiven zu entwickeln und zu ermöglichen. Ergänzend ist es danach sinnvoll, in Paarfamilien beide Elternteile für eine ausgewogene Beteiligung an Erwerbs- und Sorgearbeit zu gewinnen. Voraussetzung dafür ist die gesellschaftliche und arbeitsmarktpolitische Akzeptanz vollzeitnaher Teilzeitmodelle für beide Elternteile. 

Das GKV-Beitragsbegrenzungsgesetz schlägt zwar vor, dass es eine regelhafte Grenze der Vergütungs- und Preisanstiege in Form einer rechnerische Obergrenze bezogen auf die jährliche Veränderungsrate der durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen je GKV-Mitglied gibt. Die Verwaltungsaufgaben und Werbemaßnahmen der GKV werden beschränkt, aber die größten Einsparungen tragen  die Versicherten. Mitglieder mit einem mitversicherten Ehegatten oder Lebenspartner*in zahlen einen Zuschlag auf den Beitragssatz von 2,5%, es sei denn es lebt ein Kind unter 7 Jahren im Haushalt oder ein Mensch mit Behinderungen, der außerstande ist sich selbst zu unterhalten oder ein*e Ehegatte/Lebenspartner*in, welche*r die Regelaltersgrenze erreicht hat oder voll erwerbsgemindert ist. Das Krankengeld soll ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf die Höhe des ALG beschränkt, die Festzuschüsse für Zahnersatz auf das bereits bis 2020 geltende Niveau reduziert und die Zuzahlungen für Medikamente sollen auf 10% des Abgabepreises erhöht werden (mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro). Auf die pharmazeutische Industrie wird hingegen mehr Rücksicht genommen, obwohl Arzneimittel den zweitgrößten Ausgabeposten darstellen. Da die pharmazeutische Industrie aber “eine Schlüsselindustrie und zukunftsorientierte Säule des Wirtschaftsstandorts Deutschland” ist und “derzeit mit erheblichen geopolitischen Herausforderungen konfrontiert” ist, seien klare positive Signale nötig. Die sehen dann so aus, dass es einen dynamischen Herstellerabschlag gibt, in der Höhe abhängig von der Entwicklung der Arzneimittelausgaben und den beitragspflichtigen Einnahmen, die „Leitplanken“ für Erstattungsbeträge neuer Arzneimittel werden aufgehoben. 

Bei der geplante Pflegereform soll beispielsweise durch eine  Anpassungen des Begutachtungsinstruments das Ziel einer Verlangsamung des Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen erreicht werden. Als ob die Frage der Pflegebedürftigkeit eine der Begutachtung wäre. 

Der Beitrag der Pflegeversicherung für künftige Rentenansprüche von pflegenden Angehörigen soll reduziert werden, notwendige Unterstützungsstrukturen vor Ort (Caring Community) spielen keine Rolle. Zudem sollen die Regelungen zur tariflichen Entlohnung im SGB XI für einen Zeitraum von vier Jahren in ihrer Anwendung sowohl als Zulassungsvoraussetzung als auch als Bezugspunkt der Wirtschaftlichkeit von Personalaufwendungen ausgesetzt werden.

c) Besondere “Zielgruppe” für “Einsparungen” scheinen Menschen mit psychischen Erkrankungen zu sein. Im SGB II bedeutet dies, dass wenn bei einem Meldeversäumnis – von wem auch immer festgestellt – Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung angenommen oder diagnostiziert werden, die einer Überwindung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit entgegenstehen, das Jobcenter die Verpflichtung zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung aussprechen können. Die Mitarbeitenden der Jobcenter haben keine Kompetenzen medizinische Diagnosen zu stellen. Da es keine aktuellen  Untersuchungen dazu gibt, wird davon ausgegangen, dass viele Beziehenden der Grundsicherung psychische Erkrankungen haben und genau deshalb von den Sanktionsverschärfungen besonders betroffen sind. Letzteres gilt auch für viele Menschen mit unzureichenden Deutschkenntnissen, die die Behördenschreiben nicht richtig verstehen und schon deshalb  Fristen versäumen werden – auch weil die unabhängigen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen den Bedarf schon jetzt kaum abdecken können. Die im GKV-Beitragsstabiliserungsgesetz vorgeschlagene Teilarbeitsunfähigkeit mit Teilkrankengeld ist für die Zielgruppe Menschen mit psychischen Erkrankungen wie depressiven Episoden, Angst- oder Anpassungsstörungen vorgesehen. Dies soll bei länger andauernden und schwerwiegenden Erkrankungen mit erwarteter Dauer von mehr als 4 Wochen eintreten. Für sie soll eine flexible Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden, die entsprechende Arbeitszeit wird vergütet und für die “Restzeit” gibt es Krankengeld. 

Auch Familien/Alleinerziehende mit Kindern sind von den Verschärfungen durch die “neue Grundsicherung” besonders betroffen. Durch die Verschärfungen der Sanktionen leiden Kinder ebenso wie durch die verschlechterten Regelungen bei den Kosten des Wohnens. Wo der Kühlschrank nicht gefüllt ist, fehlt in der Regel auch das Geld für gesellschaftliche Teilhabe. Die Karenzzeit bei der Übernahme der Wohnkosten wurde abgeschafft und die Eltern müssen – wenn die Miete nicht mehr den Regelungen der Kosten der Unterkunft entsprechen – eine neue Wohnung suchen. Jeder Umzug ist ein Wechsel in ein neues soziales Umfeld und oft schwierig, z.B. verlieren dadurch viele Alleinerziehende und ihre Kinder Freund*innen und oft auch Unterstützungsstrukturen. Da in vielen Regionen, vor allem in Ballungsräumen, nicht genug bezahlbare Wohnungen zu Verfügung stehen, müssen Menschen im Grundsicherungsbezug immer mehr Mietbestandteile aus ihren Grundsicherungsleistungen zahlen. Dadurch steigt das Armuts- und das Verschuldungsrisiko und das Risiko der Wohnungslosigkeit. Wohnungslosigkeit nimmt bundesweit zu und man kann feststellen, dass viele Menschen, die ihre Wohnung verlieren – sei es durch Mietschulden oder Eigenbedarf- keine Chance auf eine neue Wohnung haben – zumindest in Ballungsräumen. Unter ihnen befinden sich immer mehr Familien mit Kindern – alleine in Berlin sind fast 15.000 Familien mit minderjährigen Kindern staatlicherseits untergebracht. Die Zahl muss man differenziert betrachten, denn nicht alle haben ihr Wohnung verloren, viele Familien haben niemals(!) eine eigene Wohnung gefunden. Hier geht es um Familien mit Fluchthintergrund, deren Asylverfahren beendet wurden und die hier seit Jahren leben und arbeiten. 

 

These 3

Kaum thematisiert, findet mit den “Reformvorhaben” eine Auseinandersetzung innerhalb der “Klasse” derjenigen statt, die sich an der Solidargemeinschaft beteiligen, besonders deutlich bei der Kranken- und Pflegeversicherung. 

Die “Reformvorhaben” stellen am Ende ein Anreiz für Mittel- bis Gutverdiendende dar, sich aus der Solidargemeinschaft zu verabschieden. Die Reformvorhaben machen es für diesen Personenkreis attraktiv, auf private Angebote zu setzen, was wiederum zu Lasten derjenigen geht, die sich eine Alternative nicht leisten können. Letztere sind jetzt schon häufig medizinisch schlecht versorgt, weil es nicht ausreichend Ärzt*innen vor Ort gibt, die Zukunft von immer mehr Krankenhäusern durch das Krankenhausreformgesetz in Frage steht und Vorsorge noch stärker zur Eigenleistung erklärt wird. Die Situation in der Pflege ist ähnlich. Wegen der steigenden Eigenbeteiligung in stationärer und ambulanter Pflege wird die Unterversorgung anwachsen. Schon jetzt wird die Mehrheit der Menschen mit Pflegebedarf von An-und Zugehörigen gepflegt – auf sie wird noch mehr Verantwortung abgewälzt und gleichzeitig sind auch bei ihnen Einschnitte geplant (Rentenpunkte). Viele pflegende Angehörige – in der Regel sind es Frauen – können nicht Vollzeit arbeiten gehen, ihr Armutsrisiko ist erhöht und die notwendige Unterstützung zur Entlastung fehlt.

a) Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz soll die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 6.450 Euro im Monat und auch die Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 300 Euro monatlich angehoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Kassenbeiträge erhoben werden. Sie liegt derzeit bei 5.812,50 Euro im Monat, also niedriger als die Versicherungspflichtgrenze. Mit der Anhebung um jeweils 300 Euro würden Gutverdienende auf einen höheren Teil ihres Gesamteinkommens Kassenbeiträge zahlen. Dieser an sich sinnvolle Akt der Beteiligung an den Solidarsystemen setzt aber ein „Klassenbewusstsein“ über die Notwendigkeit der Solidarsysteme voraus. In Kombination mit den geplanten Leistungseinschränkungen und auf Grund fehlender struktureller Umbauten bei der Krankenversicherung, kann dies dazu führen, dass Menschen in private Angebote flüchten. Diese sind auf dem ersten Blick attraktiver, möglicherweise auch im Bereich der Mitversicherung von Ehepartner*innen und Lebensgefährt*innen und Kindern. 

b) Die Leistungseinschränkungen führen zu immer weiteren Selbstzahlenden-Leistungen. Innerhalb der Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es dann diejenigen, die auf Selbstzahlendenbasis Angebote wahrnehmen können. 

c) In der Pflege können sich, sofern die jetzt geplante Pflegereform und die Reform der Rentenbeitragszahlungen umgesetzt wird, nur noch diejenigen eine gute ambulante oder stationäre Pflege leisten, die Geld auf der hohen Kante haben oder sich keine Sorge um Altersarmut machen müssen. Alle anderen müssen Hilfe zur Pflege beantragen – sofern die Betroffenen und ihre Angehörigen ihr Recht, diese Leistungen zu beantragen, wahrnehmen. Der Bund senkt die Ausgaben auf Kosten der Kommunen und vor allem der Betroffenen und Angehörigen. Pflege wird zur Armutsfalle und die Angehörigen werden noch mehr als bisher in Verantwortung genommen. Das gilt sowohl für finanzielle Belastungen, aber vor allem auch für pflegerische Leistungen. Vor allem Frauen übernehmen diese Aufgaben, reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben ihre Erwerbsarbeit auf. Sie sind schon jetzt von Altersarmut bedroht und wenn die Bundesregierung ihre Vorhaben umsetzt, dann erhöht sich ihr Armutsrisiko weiter.  Auch wird mit einer Unterversorgung der zu Pflegenden gerechnet, damit werden viele früher in eine stationäre Einrichtung ziehen müssen.

d) Die jeweiligen Gesetzesbegründungen machen nicht Profitorientierung verantwortlich, sondern verweisen auf andere Sündenböcke. Wahlweise sind das „Totalverweigerer“ im Bereich des SGB II oder das Personal im Gesundheits- und Pflegebereich, in der Eingliederungshilfe sind es die Menschen mit Behinderungen, die hohe Kosten produzieren und in der Asylgesetzgebung sind es Menschen in Not. In einer zunehmend verrohenden Gesellschaft verfangen solche Strategien. 

 

These 4  

Progressiv linke Sozialpolitik muss sowohl auf die “Reformvorhaben” reagieren, darf aber gedanklich nicht im bestehenden System verharren.

Eingreifende progressive linke Sozialpolitik muss sowohl auf “Alternativen” im bestehenden System hinweisen und diese in die Debatte einbringen, darf dabei aber nicht stehen bleiben. Jenseits der Einnahmeseite (These 5), müssen auch grundsätzliche Alternativen insbesondere zur Organisierung des Systems selbst, als auch abzusichernder Risiken (Klimawandel), in die Debatte eingebracht werden. 

a) Auch ohne die Systemfrage zu stellen, gibt es Möglichkeiten Reformen durchzuführen, die nicht zu Lasten der Versicherten gehen. Die Empfehlungen der Kommision zur Sozialsstaatsreform zeigen einige Punkte auf, die auch aus progressive linker Sicht sinnvoll sein können. Hier sei auf die geplanten Digitalisierungsschritte, der erleichterte Zugang zu Leistungen sowie die antragslose Bewilligung von Kindergeld ab Geburt verwiesen. Selbst die Idee eines neuen “einheitlichen Sozialleistungssystems” mit dem “zentrale steuerfinanzierte Sozialleistungen” gewährt werden könnten, ist nicht an sich schlecht, es dürften damit aber keine Leistungsverschlechterungen verbunden sein. Ebenso ist grundsätzlich nichts gegen eine “möglichst einheitliche Verwaltung” einzuwenden, “in der Bürgerinnen und Bürger nur eine Anlaufstelle haben und Leistungen aus einem Guss und einer Hand gewährt werden”. Auch eine Vereinheitlichung des Einkommensbegriffs im Sozialrecht ist an sich eine gute Idee. Die Debatte zu dem Empfehlungen läuft leise, sie sollte aber eine grundlegende gesellschaftliche Debatte sein. 

b) Der Unterversorgung der Gesundheits- und Pflegeversorgung kann mit neuen Formen der ärztlichen Versorgung (medizinische Versorgungszentren mit angestellten Ärzt*innen, multiprofessionelle Teams) und stärkerer Prävention durch wohnortnahe Angebote (Caring Community) begegnet werden. Gleichzeitig müssen die Einnahmen gesteigert werden. 

c) Es bedarf einer Debatte über die Strukturen im Gesundheitswesen, solange nicht demokratische Strukturen grundlegende Entscheidungen treffen. Nicht die Politik entscheidet, wo es einen Kassenarztsitz gibt und wer diesen bekommt, sondern die Kassenärztliche Vereinigung. Der Gesetzgeber hat wesentliche Entscheidungen im Hinblick auf Übernahme von Therapien und deren Kosten für Kassenpatient*innen an den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ausgelagert. Dieser soll mit dem GKV-Stabilisierungsgesetz beispielsweise den Prüfauftrag zu in der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie geregelten allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen (Vorsorgeuntersuchungen) erhalten. 

d) Der Sozialstaat hat auch eine Verpflichtung gegenüber Menschen, die von Klimawandelfolgeschäden betroffen sind und sie mit eigenen Mitteln und Kräften nicht bewältigen können. Neben Investitionsprogrammen im Hinblick auf Klimaschutz, meint dies auch eine soziale Flankierung von notwendigen Maßnahmen bei klimaschondem Verhalten und Hitzeschutzmaßnahmen z.B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Schulen.

 

These 6 

Progressiv linke Sozialpolitik darf demografische Faktoren und die Einnahmeseite nicht als “Neoliberalismus” delegitimieren, sondern muss auch dieses Problem im Blick behalten. 

Bei der Rente ist der demografische Faktor ein reales Problem. Ebenfalls ist es ein reales Problem, dass die Ausgaben bei Pflege- und Krankenversicherung, aber auch bei Rente den Einnahmen davon galoppieren. Ohne Leistungseinschränkungen gäbe es auch bei den Ausgaben “Einsparpotential”, entscheidender ist aber die Einnahmeseite. 

a) Der demografische Wandel ist kein neoliberales Hirngespinst. Im Jahr 2024 kamen auf 100 Personen im Erwerbsalter zwischen 20 und 66 Jahren 33 Personen im Rentenalter ab 67 Jahren, eine wesentliche Verbesserung ist in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Solange Rassismus und Rechtsextremismus in diesem Land auf dem Vormarsch sind, werden immer mehr Menschen Deutschland verlassen, Fachkräfte aus anderen Ländern werden nicht einwandern. Deutschland braucht Nachwuchs und Fachkräfte. Man kann uns hier „Nützlichkeitsrassismus“ vorwerfen, aber wir wollen eine vielfältige Gesellschaft, ein Einwanderungsland, dass allen Menschen, die einwandern, eine Chance ermöglicht, sich hier ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben aufzubauen.  Das Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) verwies schon 2021 darauf, dass Deutschland jährlich auf die Zuwanderung von 400 000 Arbeitskräften angewiesen ist, um den Bedarf an Arbeitskräften zu decken: Sie rechnen ab 2040 mit jährlich 288 Tsd. – 368. Tsd. Arbeitskräften, die durch Zuwanderung abgedeckt werden müssten. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus 2023 hat den Fachkräftemangel nicht aufgehoben. Durch das Chancen-Aufenthaltsrecht erhielten 2022 langjährig geduldete Menschen (die fünf Jahre mit Duldung in Deutschland gelebt und einen Aufenthaltstitel von 18 Monaten haben) die Möglichkeit eingeräumt, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Leider verlängert die Bundesregierung diese Regelung nicht. Den Menschen wird die Perspektive auf ein eigenständiges Leben verwehrt. „Bekämen sie eine Bleibeperspektive, könnten sie dazu beitragen, dass durch die Verrentung der Babyboomer rasant wachsende Arbeitskräftedefizit zu mindern, statt in teure Abschiebeflieger gesetzt zu werden. Heute profitiert Deutschland von der Arbeitskraft der Syrer:innen… Die meisten arbeiten und zahlen in die Sozialversicherungen ein. Die humanitäre Pflicht hat sich in diesem Fall »gelohnt«. Doch heute verschärft die deutsche und europäische Asylpolitik Probleme wie die voranschreitende Überalterung, statt sie anzugehen.“ (Vanessa Barisch, Der europäische Flüchtlingsschutz: eine Ruine, Blätter für Deutsche und Internationale Politik 4/2006)

b) Es gibt auch noch das Konzept der „Rente für Alle“, also die Idee der Erwerbstätigenversicherung. Diese Idee gilt es ohne Idealisierung weiter zu verfolgen, in dem Wissen, dass eine vollständige Umsetzung mehrere Jahrzehnte dauern würde und natürlich auch mit höheren Ausgaben verbunden wäre, weil nicht nur mehr Beitragszahlende hinzukommen würde, sondern auch mehr Leistungsberechtigte. [Update]: Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung formuliert, die Erwerbstätigenversicherung sei das Idealbild und schlägt erste kleine Schritte in diese Richtung vor. Es ist komplett unverständlich, warum der Durchbruch der Erwerbstätigenversicherung auf der verbalen Ebene so wenig Berücksichtigung findet. 

c) Es gibt bereits in den bestehenden Systemen Einsparpotentiale. Es ist nicht erklärlich, weshalb es rund 93 gesetzliche Krankenkassen, jeweils mit Overhead- und Werbekosten gibt. Zu diesen Kosten kommen noch die grundsätzlich deutlich über 100.000 Euro liegenden Kosten für die Vorstände der Krankenkassen hinzu. Wenn Wettbewerb sein muss, dann reichen auch 2-3 gesetzliche Krankenkassen aus. Noch besser wäre eine Bürger*innenversicherung, d. h. der Wegfall der privaten Krankenversicherungen. Wenn das zu weit geht, kann geprüft werden, ob ein gesetzliches Gleichbehandlungsgebot machbar ist. Auch ein Höchstlohn bzw. ein Gehaltsdeckel für Krankenkassenvorstände wäre im Sinne der Beitragszahlenden denkbar. 

d) Die gesamte Debatte um die angebliche Nichtfinanzierbarkeit der sozialen Sicherungssysteme und der Daseinsvorsorge ist solange absurd, wie über Vermögens- und Erbschaftssteuer geschwiegen wird. Die Vermögensverteilung ist höchst ungerecht, die Besteuerung ebenfalls. [Update:] Die im Koalitionsausschuss vereinbarte Steigerung der Einkommenssteuer ab einem Einkommen von 250.000 EUR/jährlich auf 45% und 280.000 EUR/jährlich auf 47% ändert an diesem Befund nichts. Die ungleiche Verteilung gilt auch für die Erbschaftssteuer. Es wird noch in diesem Jahr mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer gerechnet. Diese Steuern können nicht alle Probleme lösen, aber sie können einen Beitrag zu mehr Gerechtigkeit leisten und sollten deshalb in der Debatte gehalten werden. 

e) Es kann auch über das „ganz große Rad“ nachgedacht werden. Wenn der Bund regelmäßig einen Beitrag zu Renten-, Pflege- und Krankenversicherung zahlt, wäre es wenigstens eine Debatte wert, ob eine Steuerfinanzierung dieser Solidarsysteme nicht die ehrlichere Variante wäre, selbstverständlich nur, wenn auch Unternehmende und Arbeitgeber über Steuern an der Finanzierung beteiligt werden. Auch unter uns ist diese Idee umstritten. 

Elke Breitenbach
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Ich war von 2016 bis Ende 2021 Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales. Vorher war ich 13 Jahre Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. Davor arbeitete ich als Referentin der Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Heidi Knake­-Werner und von 1999 bis 2002 als Referentin für soziale Sicherungssysteme in der PDS-Fraktion im Bundestag. Zuvor war ich erwerbslos und anschließend ABM Kraft in der Mahn- und Gedenkstätte in Sachsenhausen. Von 1992 bis 1997 war ich Gewerkschaftssekretärin. Von 1989 bis 1991 habe ich als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Technischen Universität in Berlin gearbeitet. Ich bin Diplom Politologin, geboren wurde ich 1961 in Frankfurt/Main und lebe seit 40 Jahren in Berlin.

Halina Wawzyniak

Ich bin Halina Wawzyniak, 1973 in Königs Wusterhausen geboren, 1990 in die PDS eingetreten, 1992 Abitur gemacht und danach studiert, 2002 das zweite Juristische Staatsexamen abgelegt, 2003 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, 2006 Arbeit im Justiziariat der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, 2009-2017 MdB (Mitglied des Bundestages) für DIE LINKE. In dieser Zeit zuständig für Rechts- und Netzpolitik. Zwischendurch war ich mal stellv. Parteivorsitzende der LINKEN. Seit dem Juni 2022 darf ich den Titel Doktorin der Rechtswissenschaft tragen, die Dissertation trug den Titel: Chancengerechtigkeit für Frauen im Wahlrecht – Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Geschlechterquoten im Wahlrecht (Dissertation) und ist im Wissenschaftlichen Verlag Berlin, Schriften zur Rechtswissenschaft erschienen.

Ich habe also schon vor der politischen Karriere gebloggt und ich blogge auch nach der politischen Karriere. Ich blogge gern, weil ich gern schreibe und weil ich gern diskutiere und weil ich gern provoziere und weil der Blog mir die Möglichkeit gibt, Dinge vertiefend zu betrachten. Der Blog ist aber mittlerweile auch mein Archiv.

Ich bin aus der aktiven Politik raus, aber ich bin immer noch politisch. Poliltik ist aber nicht alles. Es gibt noch: Bücher, Serien, Juristerei, Fahrrad fahren oder Klettern. Auch im Skifahren erprobe ich mich zuweilen. Es gibt die wunderschöne Insel Malta (ja, Geschmachssache). Um es kurz zu machen, ich schreibe hier über Dinge, die mich interessieren und vielleicht andere Menschen auch. Es geht um den Alltag, es geht um Politik und es geht um Jura.