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DIE KOLUMNE: Palantir und das Ende der Privatsphäre

Wie der Staat lernte, den Bürger durchsichtig zu machen – und warum das Problem größer ist als ein amerikanischer Datenkonzern

Die Privatsphäre stirbt nicht. Sie wird unpraktisch.

Es wäre beruhigend, Palantir für einen Skandal zu halten. Skandale haben Täter, Opfer und im günstigsten Fall Untersuchungsausschüsse. Man empört sich, jemand tritt zurück, anschließend darf die Ordnung behaupten, sie habe sich selbst gereinigt. Palantir eignet sich schlecht für diese Dramaturgie. Der Konzern ist weniger Betriebsunfall als Dienstleister einer Gesellschaft, die immer mehr Daten produziert und gleichzeitig Institutionen geschaffen hat, deren Versprechen darin besteht, aus diesen Daten etwas Nützliches zu machen.

Die Frage lautet deshalb nicht bloß, ob Palantir unsere Privatsphäre bedroht. Interessanter ist, weshalb demokratische Staaten Software benötigen, die Informationen aus unterschiedlichen Quellen zusammenführt, Beziehungen zwischen Menschen sichtbar macht und aus Datenbeständen Erkenntnisse gewinnt, die vorher niemand besaß. Der Name Palantir bezeichnet dann nicht mehr nur ein Unternehmen. Er bezeichnet eine politische Versuchung: Wenn wir schon alles speichern können, warum sollten wir nicht auch alles miteinander verbinden?

Genau darin liegt der Unterschied zwischen einer Datenbank und einer datenanalytischen Ordnung. Telefonnummer, Adresse, Kennzeichen, Meldedaten, Kontakte oder Bewegungen mögen für sich genommen banal sein. Werden sie verknüpft, entsteht etwas Neues. Aus einzelnen Informationen wird ein Modell des Menschen. Ian McIntire beschreibt Palantirs Aufstieg entsprechend als Teil einer Entwicklung, in der leistungsfähige Datenanalyse immer tiefer in staatliche und private Entscheidungsprozesse eindringt und damit klassische Vorstellungen von Privatsphäre unter Druck setzt.

Das Entscheidende ist nicht, dass der Staat plötzlich Augen bekommen hätte. Staaten haben ihre Bürger immer beobachtet. Neu ist, dass er sich ein Gedächtnis kaufen kann, das Zusammenhänge entdeckt, nach denen vorher niemand gefragt hat.

Erst die Daten, dann der Verdacht

Der Rechtsstaat hat für seine Neugier traditionell eine lästige Bedingung vorgesehen: den Anlass. Wer durchsucht, abgehört oder genauer beobachtet werden soll, dafür braucht der Staat Gründe. Die datenanalytische Logik dreht dieses Verhältnis zumindest der Tendenz nach um. Sie verspricht, große Datenbestände zunächst zu durchsuchen, um darin anschließend diejenigen Personen und Verbindungen zu entdecken, die Aufmerksamkeit verdienen könnten.

In Deutschland lässt sich dieser Konflikt besonders deutlich beobachten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) wendet sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtsgrundlage für automatisierte Datenanalyse der bayerischen Polizei. Nach Darstellung der GFF kann die dort eingesetzte, auf Palantirs Gotham-Technologie beruhende Analysesoftware große Datenbestände verknüpfen und dabei auch Menschen erfassen, die keiner Straftat verdächtigt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2023 bei Regelungen in Hessen und Hamburg deutlich gemacht, dass automatisierte polizeiliche Datenanalyse nicht grenzenlos zulässig ist. Je weiter eine Software Datenbestände erschließen und neue Zusammenhänge herstellen kann, desto gewichtiger werden die Anforderungen an Eingriffsschwellen und gesetzliche Begrenzungen . Die Technik mag neu sein; das Problem ist alt: Eine Befugnis verändert ihren Charakter, wenn ihre Kosten sinken und ihre Reichweite wächst.

Franziska Görlitz von der GFF formuliert es anschaulicher: „Bayern ist nicht Gotham City“. Der Satz funktioniert gerade deshalb, weil Palantirs Produkt tatsächlich Gotham heißt. Doch hinter dem Wortspiel steht eine nüchterne Frage. Soll ein Mensch für den Staat interessant werden, weil gegen ihn ein Verdacht besteht – oder kann er interessant werden, weil eine Software in seinen Daten ein Muster entdeckt?

Die zweite Variante klingt effizienter. Effizienz ist allerdings eine merkwürdige Kategorie für Grundrechte. Auch eine Hausdurchsuchung würde effizienter, wenn man vorsorglich sämtliche Häuser durchsuchen dürfte.

Der Bürger aus Glas, die Maschine aus Schwarz

Hier beginnt das eigentliche Palantir-Paradox. Der Bürger soll für staatliche Institutionen lesbarer werden, während die technischen Systeme, die ihn lesbar machen, teilweise proprietär bleiben. Der Mensch wird transparent; die Infrastruktur seiner Transparenz besitzt Geschäftsgeheimnisse.

Martin Bastius beschreibt die geplante beziehungsweise diskutierte Nutzung von Palantir deshalb nicht nur als Datenschutzfrage, sondern auch als Problem digitaler Souveränität. Wo Behörden bei zentralen Analysefunktionen auf einen privaten amerikanischen Anbieter setzen, stellt sich neben der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung die Frage nach technischer Abhängigkeit und staatlicher Kontrolle. Der Staat lagert nicht einfach Bürosoftware aus. Er kann sich von einem Unternehmen abhängig machen, dessen Technologie daran beteiligt ist, wie staatliches Wissen überhaupt hergestellt wird.

Das ist politisch wichtiger als die übliche Vorstellung einer geheimnisvollen „KI“, die irgendwo selbstständig Entscheidungen trifft. Software muss einen Menschen nicht ersetzen, um Macht auszuüben. Es genügt, wenn sie bestimmt, welche Zusammenhänge sichtbar werden, welche Fälle zuerst auf einem Bildschirm erscheinen und welche Kategorien für relevant gehalten werden. Wer die Ordnung des Sichtbaren mitgestaltet, muss nicht das Urteil sprechen, um das Urteil zu beeinflussen.

Azizi Othman beschreibt Palantirs Rolle in der globalen Governance entsprechend als Problem technologischer Hegemonie und demokratischer Kontrolle . Die entscheidende Macht moderner Dateninfrastrukturen liegt weniger darin, dass sie Befehle erteilen, als darin, dass politische Institutionen ohne sie irgendwann schlechter zu funktionieren glauben.

Dann verändert sich auch die berühmte Frage „Wer überwacht die Wächter?“ Sie müsste heute ergänzt werden: Wer versteht und kontrolliert eigentlich die Werkzeuge der Wächter?

Überwachung ist kein Betriebsunfall des Kapitalismus

Es wäre allerdings zu bequem, an dieser Stelle Peter Thiel auftreten zu lassen und das Problem damit biografisch zu erledigen. Thiels politische Ansichten, Palantirs Nähe zu Sicherheitsbehörden und die Macht des Konzerns liefern reichlich Material für Personalisierung. Robert Reich verbindet Palantirs wachsenden Einfluss ausdrücklich mit der Konzentration wirtschaftlicher und politischer Macht in den USA und warnt vor den Folgen einer solchen Verbindung für demokratische Institutionen.

Doch selbst der vollkommen unpolitische Vorstandsvorsitzende würde das strukturelle Problem nicht beseitigen. Ben Lee erinnert in seiner Kritik des Begriffs „Überwachungskapitalismus“ daran, den Kapitalismus in der Analyse nicht hinter der Überwachung verschwinden zu lassen. Datensammlung entsteht nicht allein aus technischer Neugier. Sie folgt ökonomischen Anreizen: Verhalten wird beobachtet, klassifiziert und prognostiziert, weil Wissen über Menschen verwertbar ist.

Beim Staat verändert sich der Zweck, nicht unbedingt die Logik. Unternehmen möchten Unsicherheit über Kunden reduzieren, Sicherheitsbehörden Unsicherheit über Gefahren. Beide entdecken im Datenbestand ein Versprechen: Wer mehr weiß, kann besser vorhersagen. Der Unterschied besteht darin, dass man einen Onlinehändler verlassen kann. Beim Innenministerium gestaltet sich die Kündigung komplizierter.

Yahya Alshamy, Christopher J. Coyne, Abigail R. Hall und Matthew A. Owens unterscheiden deshalb verschiedene Formen des Überwachungsstaates und fragen danach, unter welchen institutionellen Bedingungen Überwachung schützende Funktionen erfüllt oder in eine räuberische Form umschlägt. Ihr entscheidender Punkt ist kein technischer, sondern ein institutioneller: Dieselben Informationsmöglichkeiten können abhängig von Regeln, Anreizen und Kontrollmechanismen sehr unterschiedliche Folgen haben.

Das ist weniger spektakulär als die Vorstellung einer allwissenden Maschine, aber politisch unangenehmer. Denn dann reicht es nicht, Palantir abzuschaffen. Man müsste erklären, warum Behörden nach solchen Werkzeugen verlangen und weshalb Gesellschaften ihnen immer größere Datenbestände zur Verfügung stellen.

Wenn Überwachung Freiheit heißen soll

Wie weit diese begriffliche Verschiebung reichen kann, zeigte im August 2026 eine bemerkenswerte amerikanische Episode. Spencer Norris berichtete in The Intercept, dass das US-Außenministerium Palantir im Rahmen seiner Bemühungen um Meinungsfreiheit und die Bekämpfung digitaler Überwachung konsultieren wollte. Ein Unternehmen, dessen Geschäft eng mit Datenanalyse für staatliche Institutionen verbunden ist, erscheint damit zugleich als möglicher Gesprächspartner gegen Überwachung.

Man könnte das für Satire halten, aber Satire hat den Nachteil, dass sie eine Übertreibung benötigt.

David Greene von der Electronic Frontier Foundation kritisierte diese Konstellation. Wer Meinungsfreiheit als außenpolitischen Wert beanspruche, während Akteure mit problematischer Überwachungspraxis als Partner aufträten, beschädige die moralische Autorität dieses Anspruchs. Der Widerspruch ist aufschlussreich, weil er zeigt, wie elastisch politische Begriffe werden können. Überwachung ist dann offenbar nicht mehr das Gegenteil von Freiheit. Es kommt darauf an, wer überwacht, mit welchem Vokabular und für welchen erklärten Zweck.

Damit kehren wir zur Privatsphäre zurück. Vielleicht verschwindet sie nicht durch einen großen Angriff. Vielleicht wird sie administrativ zerlegt. Hier eine Einwilligung, dort eine Sicherheitsausnahme, anschließend eine Datenbank, eine Schnittstelle und schließlich eine Software, die zusammenführt, was rechtlich und institutionell einmal getrennt war.

Palantir wäre in dieser Lesart nicht der Totengräber der Privatsphäre. Das Unternehmen liefert eher den Bagger, nachdem andere beschlossen haben, dass an dieser Stelle gebaut werden soll.

Gerade deshalb führt die Fixierung auf den Konzern in die Irre. Man kann Verträge kündigen, Anbieter wechseln, Software verbieten und strengere Gesetze schreiben. All das kann notwendig sein. Aber solange Sicherheit als möglichst vollständige Kenntnis gesellschaftlicher Vorgänge gedacht wird, bleibt die Nachfrage nach dem nächsten Palantir bestehen.

Das Ende der Privatsphäre wäre dann kein Augenblick, in dem plötzlich niemand mehr Geheimnisse haben darf. Es wäre der Moment, in dem eine Gesellschaft das Recht, nicht vollständig lesbar zu sein, nur noch als Hindernis ihrer eigenen Optimierung versteht.

Die politische Aufgabe bestünde deshalb nicht darin, einen Zustand ohne Datenanalyse zu romantisieren. Moderne Staaten müssen Informationen verarbeiten, Verbrechen verfolgen und Gefahren erkennen können. Die entscheidende Grenze liegt woanders: Eine Demokratie muss erklären können, warum sie jemanden betrachtet, welche Daten sie dafür benutzt, wie lange sie diese verwendet und wie der Betroffene sich gegen Fehler wehren kann. Technische Leistungsfähigkeit beantwortet keine dieser Fragen.

Vielleicht entscheidet sich die Zukunft der Privatsphäre deshalb auch nicht daran, wie mächtig Palantirs nächste Software wird. Sie entscheidet sich an einer schlichteren Frage: Wollen wir weiterhin einen Staat, der einen Grund braucht, um uns genauer anzusehen – oder genügt uns irgendwann die Begründung, dass er es kann?

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