Wolfram Weimers autoritärer Furor in der Kulturförderung
„Wenn Kulturkämpfe ausgefochten werden, geht es selten um Kultur. Es geht um Macht. Verhandelt wird über Deutungsmacht, welche Ideen, Perspektiven, welche Kunst und Wissenschaft erwünscht ist und welche nicht. Es geht auch darum, wer wem etwas sagen und buchstäblich vorschreiben darf und wer nicht. Es geht um Freiheit und ihre Einschränkung.“
In einer Gesellschaft, die von der normativen Idee freier Künste und Kultur geprägt ist, müsse es, so der Urheber jener Zeilen, um das Gegenteil gehen:
„Die Korridore des Sagbaren, Erkundbaren und Darstellbaren gilt es zu weiten, anstatt sie zu verengen.“
Drei Ausrufezeichen, so dachte ich mir bei der Lektüre. Ich teile auch komplett diese Schlussfolgerung des Autors:
„Der Staat kann daher als Mäzen auftreten, sollte sich aber inhaltlicher Einmischung enthalten.“
Die Zitate sind einem Text entnommen, der am 4. Juni 2025 in der „Süddeutschen Zeitung“ erschienen ist. Sein Verfasser heißt Staatsminister Wolfram Weimer. Im Bundeskabinett Merz ist er auf CDU-Ticket der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, also ein titelmäßig upgegradeter Staatssekretär im Kanzleramt. Weimer war bis zu seiner Berufung in dieses Amt im vergangenen Jahr nicht als kulturaffin bekannt. Aufsehen erregte jüngst bestenfalls sein aus schlüpfrig-schwülstigen Reimen bestehendes dichterisches Jugendschaffen. Aber niemandem sollte seine Adoleszenz lebenslang vorgeworfen werden. Und ein wenig generalistisch aufgestellte Menschen können sich auch in neue Themen einarbeiten. Pikant schien eher sein sehr mit der konservativen politischen Klasse verflochtenes Medienunternehmertum. So manche fragten, ob da nicht der Bock zum Gärtner gemacht wurde.
Ein Leuchtfeuer der Kunstfreiheit zu entzünden ist in unseren bewegten Zeiten, in denen die autoritäre Versuchung auch in den demokratischen Staaten des Globus um sich greift, jedenfalls erstmal nichts Schlechtes. An sich ist das sogar essentieller Bestandteil der Jobbeschreibung. Aber wir sehen es ja auch in Ungarn, in Italien oder den USA: Wo der autoritäre Populismus Fuß fasst, ist es mit der Freiheit der Künste und der Meinungen schnell vorbei.
Zur Euphorie bestand allerdings wenig Anlass. In seinem „Konservativen Manifest“ hatte Weimer bekanntlich nicht nur kulturellen, sondern sogar ethnischen Reinheitsgeboten seinen Tribut gezollt. In besagtem Text aus der Süddeutschen Zeitung bestand sein zentraler argumentativer Move darin, sich als Sprachrohr einer bedrohten „Mitte“ zu gerieren. Indem Weimer sich als quasi neutraler Schiedsrichter über die gesellschaftlichen Diskurse erhebt, kann er „Kulturkämpfe“ zum ausschließlichen Problem anderer Leute erklären. Autoritäre Tendenzen in der vermeintlichen Mitte gibt es bei ihm nicht. Im Gegenteil, er spricht diese „Mitte“ pauschal vom Phänomen kulturkämpferischer Empörung und der Sehnsucht nach „Cancel Culture“ frei. Und wer anderes sollte diese „Mitte“ adäquat repräsentieren als Wolfram Weimer höchstselbst?
Dennoch hofften manche, im Kanzleramt werde weiterhin an der Tradition eines aufgeklärten liberal-konservativen Kulturverständnisses angeknüpft, für die etwa eine Monika Grütters stand. Diese Hoffnung hat sich spätestens mit den vergangenen Tagen erledigt. Dazu hätte bereits die krass autoritäre Schlagseite Weimers im Umgang mit den Ereignissen auf der diesjährigen Berlinale genügt. Aber mit seinem neuesten Coup hat der verhinderte Poet („überwuchert mit Eiterbeuteln / nötigt er die Schwangere / zum Fleischreiben / sein Pech / dass sein Schwanz platzt“) endgültig bewiesen, dass er der Falsche auf dem Platz des Kulturstaatsministers ist.
Was hat sich ereignet? Es ist schnell erzählt: Der Bund verleiht jedes Jahr den Deutschen Buchhandlungspreis an inhabergeführte Buchhandlungen, die sich – in meinen Worten – um die Pflege des „Kulturgutes Buch“ in besonderer Weise verdient gemacht haben. Anders als in den Vorjahren hat der Chef im Haus die von einer unabhängigen Jury vorgelegte Auswahl aus den Bewerbungen nicht umfassend akzeptiert, sondern drei von 118 Vorschlägen von der Liste genommen.
Begründung: Zu diesen drei Buchhandlungen lägen „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vor. Welche das sein sollen, weiß Weimers Behörde selbst nicht. Denn es kann auf Basis eines Bundesinnenministeriumserlasses von 2017 – lediglich abgefragt werden, ob „etwas“ vorliegt. Mehr wird nicht offenbart. Wir haben es ja schließlich mit einem Geheimdienst zu tun. Aber man tröstet sich und uns aus Weimers Behörde mit dem Hinweis, man sei sicher, dass der Verfassungsschutz „die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit bei seinen Überprüfungen achtet“ …
Es liegt in der Logik der Sache, dass der VS eine Black Box ist. Wonach er bemisst, was „extremistisch“ oder „verfassungsfeindlich“ sei, ist nicht objektiv bestimmt. Wenn wir uns daran erinnern, dass Hans-Georg Maaßen mal Präsident des BfV war, können wir uns in etwa ausmalen, nach welchen Kriterien da seinerzeit kategorisiert wurde. Das ist keine zehn Jahre her. Wer die diversen Berichte der Verfassungsschutzämter in Bund und Ländern schon mal gelesen hat, muss große Zweifel daran hegen, dass ihnen darum zu tun ist, „Korridore des Sagbaren, Erkundbaren und Darstellbaren (…) zu weiten“, vor allem, wenn es um linke Orte und Strukturen geht. Was dort aber auf keinen Fall stattfindet, denn das ist gar nicht ihr gesetzlicher Auftrag, ist der Schutz der grundgesetzlich garantierten Kunstfreiheit.
Die Kunst- ist wie die Meinungsfreiheit und viele weitere Grundrechte zuallererst ein Abwehrrecht gegen die staatliche Gewalt. Im Rahmen der allgemeinen Gesetze können alle tun und lassen, was ihnen beliebt, ohne dafür staatliche Sanktionen fürchten zu müssen. Ja, bei der Auslegung der Gesetze haben Behörden und Gerichte sogar den hohen Rang der Kunstfreiheit in ihre Abwägungen mit einzubeziehen. Tun sie es nicht, handeln sie rechtswidrig. Es liegt ja auf der Hand: Kunst in der freien Gesellschaft muss weder gefällig sein noch muss sie den Mächtigen gefallen. Tut sie es nicht, rechtfertigt das weder Schikanen noch Überwachung. Nun hat Wolfram Weimer keine Buchhandlungen dicht gemacht oder Werke verboten, die ihm nicht passen. Seine Behörde argumentierte, man wolle lediglich sicherstellen, dass keine Steuergelder für „extremistische“ Aktivitäten ausgereicht werden.
Die skandalöse Tragweite des Geschehens erschließt sich erst, wenn wir uns klarmachen, dass eine „staatsfreie Kunst“ Fiktion ist. In unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit ist der größte Teil künstlerischen Schaffens und kultureller Aktivitäten überhaupt nur möglich, weil der Staat sich als Kulturförderer betätigt. Wäre es anders, könnten sich nur sehr wenige Menschen künstlerische Kreativität und Kulturgenuss leisten. So gesehen hat die Kunstfreiheit nicht nur eine negative, Eingriffe des Staates abwehrende Dimension. Sie besitzt auch eine positive Komponente. Sie besteht darin, dass sich – lassen wir Wolfram Weimer noch einmal selbst zu Wort kommen – der Staat jeder inhaltlichen Vorgabe zu enthalten hat, wenn er die Künste fördert. Kurz und knapp: Im Rahmen des Legalen muss alles erlaubt sein. Ist es das nicht, lässt sich von Kunstfreiheit nicht mehr ernsthaft sprechen.
Hatte etwa der wundervolle, von Weimer gebrandmarkte Buchladen „Zur schwankenden Weltkugel“ einmal zu oft Rosa Luxemburg im Schaufenster stehen? Oder hing dort ein Aufruf der „Letzten Generation“, sich auf der Kastanienallee festzukleben? Verkaufen sie dort auf Bestellung auch Werke von Literaturnobelpreisträger*innen wie dem Antisemiten Günter Grass oder der BDS-Unterstützerin Annie Ernaux? Oder gab es etwa mal einen „Kapital“-Lesekurs nach dem Ende der Geschäftszeit? Wir werden nie erfahren, was sich die Delinquent*innen vermeintlich haben zuschulden kommen lassen.
Potenzielle Käufer*innen können angesichts der mit dem VS-Verdikt verbundenen Munkelei den Eindruck gewinnen, dort werde der kommende Aufstand geprobt und im Bücherlager befinde sich eine Bombenwerkstatt. Für Buchhandlungen, die in einer Zeit großer wirtschaftlicher Herausforderungen für den analogen Buchhandel auf die monetäre Unterstützung durch den mit einer fünfstelligen Summe dotierten Preis gehofft haben, entsteht damit eine kafkaeske Situation: Sie müssen nun nicht mehr nur damit rechnen, dieses Geld nicht zu bekommen. Sie werden auch noch nach völlig intransparenten Kriterien von einem Geheimdienst durchleuchtet und ihnen droht eine staatlich veranlasste Geschäftsschädigung. Weimer, der sich noch gestern mit autoritärem Furor als Vorkämpfer gegen Antisemitismus auf der Berlinale inszeniert hat, beschädigt gleich tags darauf die wirtschaftliche Existenzgrundlage einer explizit antisemitismuskritischen linken Buchhandlung, die dafür – im Gegensatz zu ihm – ernsthaft etwas riskiert.
Indem Wolfram Weimer das letzte Wort bei der Verleihung des diesjährigen Buchhandlungspreises dem Verfassungsschutz abgetreten hat, verkehrt er die freiheitssichernde Dimension der öffentlichen Kulturförderung in ihr Gegenteil. Wir dürfen annehmen, dass der Kulturstaatsminister weiß, was er tut. Er hat es selbst formuliert: „Wenn Kulturkämpfe ausgefochten werden, geht es selten um Kultur. Es geht um Macht. Verhandelt wird über Deutungsmacht, welche Ideen, Perspektiven, welche Kunst und Wissenschaft erwünscht ist und welche nicht.“
Niemand, der sich um Kulturfördermittel des Bundes bewirbt, ist noch vor einer Geheimdienstanfrage sicher. Keine Jury, die über Förderprogramme, Stipendien oder Preise entscheidet, hat jetzt mehr das inhaltlich letzte Wort. Lassen wir mal beiseite, dass diese lässige Übermittlung von Daten zwischen Geheimdiensten und anderen Behörden auf rechtlich mehr als dünnem Eis steht …
Was wird die Konsequenz sein? „Die Korridore des Sagbaren, Erkundbaren und Darstellbaren“ werden sehr viel enger, die Scheren in den Köpfen der Handelnden werden geschärft, das kulturelle Feld verkümmert auf das ärmliche Niveau, das sich „die politische Mitte“ als „deutsche Kulturtradition“ imaginiert.
Niemand, der etwas auf sich hält, kann sich ernsthaft noch um Kulturförderung bewerben. Oder in einer Jury mitwirken, die unter Verfassungsschutz-Vorbehalt entscheidet. Wenn Weimer, der als Kind in den Topf mit dem Pathos-Zaubertrank gefallen zu sein scheint, noch einmal öffentlich von Freiheit schwadroniert, kann es seitens seines Auditoriums nur eine einzige angemessene Reaktion geben: Ausgiebiges und herzhaftes lautes Gelächter. Wenn es schon nicht gelingt, ihn zum Rücktritt zu bewegen.
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Der verwendete Bildausschnitt des Beitragsfotos ist von einem Foto, dass uns freundlicherweise der Zeichner, Animator und Autor von Kinder- und Comicbüchern, Schöpfer von „Papa Dictator“ Mic Lololand zur Verfügung gestellt hat.
Klaus Lederer
Ich bin 1974 in Mecklenburg geboren und verbrachte meine Kindheit und frühe Jugend in Frankfurt an der Oder. Nach dem Ende der DDR engagierte ich mich in linken Jugendverbänden und seit 1992 in der Partei des demokratischen Sozialismus (PDS).
Mein Studium der Rechtswissenschaften bis zur Promotion zum Dr. jur. an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, die Arbeit in der PDS und für sie in der Kommunalpolitik füllten meine 1990er Jahre. Im Dezember 2005 wurde ich zum Landesvorsitzenden der LINKEN in Berlin gewählt. An der Spitze des Landesverbandes blieb ich bis Dezember 2016.
Von 2003 bis Januar 2017 war ich Mitglied der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus und dort rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.
Von 2016 - 2023 war ich Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa in Berlin und wieder seit 2021 Mitglied des Abgeordnetenhauses.
Im Oktober 2024 habe ich die Partei DIE LINKE verlassen.









