Die geplanten Sanktionsregelungen bei der Reform des Bürgergeldes bedeuten für die Leistungsbeziehende Verschlechterungen. Die Diakonie verweist darauf, dass die vorgesehenen Verschärfungen u. a. Menschen mit psychischen Erkrankungen besonders treffen.
Nach der Definition des SGB II gilt als erwerbsfähig, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Trotz dieser klaren Regelung wird immer wieder auf Menschen verwiesen, die als arbeitsfähig gelten, aber krankheitsbedingt keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Darunter fallen viele Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen.
Leider liegen hierzu keine Zahlen vor, denn es findet keine systematische Erfassung der Daten statt und es gibt dazu auch keine aktuelle Untersuchung. Bereits 2017 machte das IAB darauf aufmerksam, dass ein erheblicher Teil der Leistungsbeziehenden psychisch erkrankt ist (IAB-Forschungsbericht 14/2017). Eine Krankenkassenauswertung aus dem Jahr 2009 zeigte zudem, dass innerhalb eines Jahres bei rund einem Drittel der Leistungsbeziehenden eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde. (IAB-Forschungsbericht: Psychisch Kranke im SGB II: Situation und Betreuung).
Eine neue Studie, die vier Millionen Datensätze des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet hat, kommt zu einem ähnlichen Ergebnis und beschäftigt sich genauer mit den Auswirkungen auf die Betroffenen (Franke, Andreas; Manz, Kirsi; Jepsen, Dennis; Moor, Irene; Lotz-Metz, Gabriele (2026): Psychische Erkrankungen sind unter Arbeitslosen weit verbreitet, In: IAB-Forum 15. Januar 2026).
Mit der Arbeitslosigkeit geht das psychische Wohlbefinden zurück, die Menschen fühen sich stärker belastet und sie zeigen häufiger Symptome psychischer Erkrankungen.
„Je länger die Arbeitslosigkeit andauert, desto höher ist das (statistische) Risiko, dass eine psychische Erkrankung vorliegt. Umgekehrt kommt es deutlich häufiger zu Langzeitarbeitslosigkeit, wenn psychische Erkrankungen vorliegen.“
Krankheiten sind ein „zentrales Vermittlungshindernis“ schreibt Ulrich Schneider in seinem Beitrag Bürgergeld unter dem Titel „Feindbilder und Luftbuchungen“:
„Denn nicht nur die tägliche Arbeitszeit ist in solchen Fällen beschränkt, sondern häufig treten auch Krankheitssymptome, insbesondere bei chronischen psychischen Erkrankungen, in Schüben auf und führen zu häufigeren Arbeitsunfähigkeiten. All das verringert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt eklatant“
(In: Blätter für Deutsche und Internationale Politik, 9/ 2025).
Die Arbeitsministerin möchte, dass die Bundesagentur Kontakt zu den Betroffenen aufnimmt, bevor es zu Sanktionen kommt. Abgesehen davon, dass der Koalitionspartner CDU dem nicht zustimmen will, sind hier mehrere Fragen ungeklärt. Woher sollen die Mitarbeiter*innen der Jobcenter im Einzelfall wissen, ob und welches psychische Erkranken vorliegen? Und wie sollten sie entscheiden, welche Unterstützungs- oder Hilfsangebote sie bei den Hausbesuchen unterbreiten sollen? Die bisherige Regelung, dass Ärzt*innen eine Diagnose stellen und weitere Maßnahmen mit den Erkrankten abstimmen, ist vernünftig und soll vermutlich auch nicht geändert werden. Viel sinnvoller wäre es, mit unabhängigen Beratungsstellen zusammenzuarbeiten um erkrankten Menschen kompetente Hilfe und Unterstützung anzubieten.
Forderungen nach besserer individueller Betreuung, qualifizierter Beratung sowie einem angemessenen Umgang mit krankheitsbedingten Regelverstößen bleiben ebenso unberücksichtigt, wie die im Koalitionsvertrag angekündigte Qualifizierung der Jobcenter-Mitarbeitenden im Umgang mit psychischen Erkrankungen.
Schneider fordert daher einen „ehrlichen Umgang mit der faktischen Erwerbsunfähigkeit“ sowie einen sozialen Arbeitsmarkt, der Menschen, die zwar formal erwerbsfähig sind, aber keine realistische Perspektive im ersten Arbeitsmarkt haben, eine auskömmliche Beschäftigung ermöglicht.
Ein sozialer Arbeitsmarkt wäre insbesondere für gesundheitlich beeinträchtigte Menschen sinnvoll, die arbeiten möchten, aber im regulären Arbeitsmarkt keine Chance haben. Berlin hat mit dem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor (ÖBS, 2007–2011) und dem Solidarischen Grundeinkommen (SGE, 2019–2025) positive Erfahrungen gesammelt. In beiden Programmen wurden gesellschaftlich notwendige Tätigkeiten verrichtet – etwa in Beratungsstellen, der Mobilitätshilfe, dem Kulturbereich, als Fahrgastbegleiter*innen, Sprachmittler*innen oder Stadtteilmütter. Auch im SGE entstanden soziale Tätigkeiten wie Besuchs- und Betreuungsdienste, Obdachlosenlots*innen oder Quartiershelfer*innen. Diese Beschäftigungen verbesserten die soziale Infrastruktur, verminderten Ausgrenzung und stärkten den gesellschaftlichen Zusammenhalt merkbar.
Beide Programme boten den Beschäftigten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit Tarif- bzw. mindestens Mindestlohn an und die Teilnahme an den Programmen waren freiwillig.
Trotz der positiven Wirkung für die Stadtgesellschaft und die Beschäftigten wurden beide Programme mit dem Regierungswechsel im Land Berlin eingestellt.
Ein sozialer Arbeitsmarkt, der arbeitslosen Menschen eine berufliche Perspektive aufzeigt und ihnen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze bietet, ist in mehrfacher Hinsicht sinnvoll. Die Kompetenzen und Erfahrungen der Menschen werden für eine solidarische Stadtgesellschaft und gesellschaftlich notwendige Arbeit gebraucht und genutzt.
Eine Finanzierung eines solchen sozialen Arbeitsmarktes könnte über die ohnehin anfallende Bürgergeld-Ausgaben (Lebensunterhalt, Unterkunftskosten, Sozialversicherungsbeiträge) getragen werden. Ergänzend wären Bundesmittel und ggf. ESF-Förderungen notwendig, um tarifliche Bezahlung, mindestens aber Mindestlohn- Bezahlung sowie Coaching- und Qualifizierungsangebote zu sichern.
Wesentlich dabei wäre die freiwillige Teilnahme der Beschäftigten sowie Planungssicherheit sowohl für sie als auch für die Nutzer*innen. Die Beschäftigten brauchen eine relative Sicherheit, damit sie sich stabilisieren und eventuell auch eine berufliche Perspektive für den 1. Arbeitsmarkt aufbauen können.
Für diejenigen, die keine Perspektive im ersten Arbeitsmarkt haben, sind langfristige Lohnkostenzuschüsse erforderlich. Für Personen mit vorübergehenden Einschränkungen kann eine Finanzierung mit befristeten beschäftigungspolitischen Instrumenten verknüpft werden.
Die Auswahl geeigneter Tätigkeitsfelder sollte vor Ort in einem transparenten Verfahren erfolgen. Unter Beteiligung der Verwaltungen und zivilgesellschaftlicher Akteure können so passgenaue Aufgaben entwickelt werden, die die soziale Infrastruktur stärken und die Menschen unterstützen.
Eine Finanzierung von Arbeit statt Arbeitslosigkeit wäre nicht nur sinnvoll, es wäre positiv für die Beschäftigten und Gesellschaft.
Beispielrechnungen (ChatGPT) für eine Finanzierung eines sozialen Arbeitsmarktes:
Ein/eine erwachsene Person erhält:
Bürgergeld 563,- Euro
Kosten der Unterkunft (Richtwert) 449,- Euro
Sozialversicherungsbeiträge 130,- Euro
Gesamt etwa 1142,- Euro
Bedarfsgemeinschaft bestehend aus zwei Erwachsenen:
Bürgergeld Person 1 506,-Euro
Bürgergeld Person 2 506,-Euro
Kosten der Unterkunft (Richtwert) 543,- Euro
Sozialversicherungsbeiträge 327,- Euro
Gesamt 1882,- Euro
Bedarfsgemeinschaft bestehend aus einer/einem Erwachsenen und einem minderjährigen Kind:
Bürgergeld für die Frau 563,- Euro
und ihr Kind 502,- Euro
Kosten der Unterkunft 543,- Euro
Sozialversicherungsbeiträge 244,- Euro
Gesamt etwa 1852,- Euro
Bei einer Erwerbstätigkeit in Vollzeit (40 Std.), die nach dem Berliner Mindestlohngesetz (13,69 Euro) bezahlt wird, verdient ein/eine Beschäftigte rund 2380,- Euro brutto im Monat. Ab 2026 sind es etwa 2580,- Euro monatlich, da der Mindestlohn auf 14,84 abgehoben wird.
Elke Breitenbach
Ich war von 2016 bis Ende 2021 Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales. Vorher war ich 13 Jahre Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. Davor arbeitete ich als Referentin der Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Heidi Knake-Werner und von 1999 bis 2002 als Referentin für soziale Sicherungssysteme in der PDS-Fraktion im Bundestag. Zuvor war ich erwerbslos und anschließend ABM Kraft in der Mahn- und Gedenkstätte in Sachsenhausen. Von 1992 bis 1997 war ich Gewerkschaftssekretärin. Von 1989 bis 1991 habe ich als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Technischen Universität in Berlin gearbeitet. Ich bin Diplom Politologin, geboren wurde ich 1961 in Frankfurt/Main und lebe seit 40 Jahren in Berlin.





