Der 1. Mai ist in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag. Das er häufig auch als Kampftag bezeichnet wird, ist aus zwei Gründen unzutreffend. Zum einen ist angesichts der aktuellen Situation jeder Tag ein Kampftag zur Verteidigung der Errungenschaften der Arbeiter*innenbewegung und zum anderen sind die vielfältigen Kundgebungen und Demonstrationen eher ritualisiert. Das macht die Kundgebungen und Demonstrationen nicht überflüssig, immerhin bringen sie öffentliche Berichterstattung.
Der 1. Mai ist auf jeden Fall ein guter Anlass, um darüber nachzudenken, welche sozialen Errungenschaften gerade zur Disposition stehen. Oder besser, weil es kürzer wäre, welche eigentlich nicht zur Disposition stehen. Der Begriff „soziale Errungenschaften“ wird hier ganz bewusst benutzt, denn es geht um mehr als die Rechte der Arbeiter*innenklasse. Die Angriffe auf soziale Errungenschaften betreffen nämlich (Solo)Selbständige ebenso, wie Erwerbslose, Asylsuchende, Menschen mit Behinderungen, Kranke, Menschen ohne Aufenthaltsstatus und Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Eine solidarische Kampfgemeinschaft dieser Gruppen wäre mehr als wünschenswert.
Die immer häufiger im erweiterten linken Spektrum verwendete Formulierung, es müsse sich den „hart arbeitenden Menschen“ zugewandt werden, übernimmt die neoliberale Spaltungsidee, von den „leistungsfähigen Menschen“, welche einen Anspruch auf Solidarität der Gesellschaft haben auf der einen Seite und den nicht leistungsfähigen Menschen, die auf Kosten dieser „hart arbeitenden Menschen“ leben auf der anderen Seite. Die „hart arbeitenden Menschen“ haben Anspruch auf Solidarität, die nicht „hart arbeitenden Menschen“ werden zum Problem – und fertig ist die Spaltung. Einmal davon abgesehen, dass es keine Definition von „hart arbeitenden Menschen“ gibt, verschleiert diese Unterscheidung, dass der gesellschaftliche Konflikt nicht zwischen den „hart arbeitenden Menschen“ und „nicht hart arbeitenden Menschen“, die auf die Solidarität der Gesellschaft angewiesen sind, verläuft. Der Konflikt verläuft zwischen denjenigen, die ausreichend Kohle haben, ob aus Einkommen oder aus Vermögen, um auf die Solidarität der Gesellschaft nicht angewiesen zu sein und die sich deshalb der solidarischen Finanzierung von Sozialleistungen weitgehend entziehen und denen, die die Sozialleistungen überproportional mitfinanzieren und darauf vertrauen müssen, dass sie die Solidarität aller in Anspruch nehmen können, genau wie diejenigen, die dies ohnehin müssen, da sie krank oder anderweitig beeinträchtigt sind und kein Einkommen erwerben können.
Nach dem Sozialbericht 2024 betrug der Bruttodurchschnittsverdienst 2023 für Arbeitnehmer*innen in Vollzeit 4.468 Euro (Männer 4.690 Euro, Frauen 3.992 Euro). Nicht erfasst sind die Besoldungen für Beamt*innen und die Einkommen von (Solo)Selbständigen. Die Niedriglohngrenze lag im Jahr 2023 bei 13,04 Euro/Stunde. Von den 37,2 Millionen Beschäftigten zwischen 15 und 64 Jahren erhielten 5,6 Millionen einen Bruttostundenverdienst unterhalb dieser Grenze. Der Schwellenwert für Armutsgefährdung lag bei 15.765 Euro für Alleinlebende, also weniger als 1.314 Euro im Monat. Einer Umfrage aus dem Jahr 2024 zufolge verorten sich 17% in der Schicht der Arbeiter*innen, 21% in der unteren Mittelschicht, 43% in der Mittelschicht, 11% in der oberen Mittelschicht und 1% in der Oberschicht. An anderer Stelle wird darauf verwiesen, dass sich 80% der Mittelschicht zugehörig fühlen. Es gehört zur Ambivalenz von Studien, dass sie immer nur einen Ausschnitt darstellen und methodisch nicht alle Faktoren berücksichtigen können. Es bleibt aber zu konstatieren, dass in beiden genannten Studien sich mehr als 70% der Mittelschicht zugehörig fühlen.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, weshalb Poltiiker*innen vor allem auf diese Zielgruppe abstellen, wenn sie auf „hart arbeitende Menschen“ Bezug nehmen. Hier sind die meisten Stimmen für eine Wahl zu holen. Der Ansatz ist aus meiner Sicht aber grundsätzlich strategisch falsch. Ein solcher Ansatz verhilft dem Nullsummendenken innerhalb der auf Solidarität und Gemeinsamkeit angewiesenen Gruppen zum Siegeszug. Das Nullsummendenken besagt, Gewinne einer Gruppe führen zu direkten Verlusten anderer Gruppen. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn die Bezugnahme auf die „hart arbeitenden Menschen“ unmittelbar verbunden wäre mit dem Verweis auf die ungleiche Verteilung von Einkommen und Vermögen, also mit einer klaren und unmissverständlichen Ansage, dass Fragen der Verteilungsgerechtigkeit nicht zwischen „hart arbeitenden Menschen“ und „nicht hart arbeitenden Menschen“, also Rentner*innen, Menschen im Transferleistungsbezug, kranken Menschen, Menschen mit Behinderungen geklärt werden, sondern dort wo sich Gut- und Besserverdiende sowie große Vermögen der Solidargemeinschaft entziehen. Nach einem Bericht des Spiegel besitzen Privathaushalte in Deutschland ein Vermögen von 10 Billionen Euro. Die Verteilung dieses Vermögens ist allerdings sehr ungleich: Die Hälfte dieser 10 Billionen Euro, also 5 Billionen Euro, liegt bei zehn Prozent (etwa vier Millionen) der Haushalte. Ungefähr 20 Millionen Haushalt verfügen über acht Prozent dieses Geldvermögens. Laut einem anderen Spiegel-Bericht haben 27% der Haushalte kein Geld zurückgelegt, verfügen also über gar kein Vermögen.
Die Rede von „notwendigen Einschnitten“ nimmt hohe Einkommen und Vermögen aber so gut wie gar nicht in den Blick, obwohl sie sich unterdurchschnittlich an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen. Stattdessen geht es um Einschnitte bei den Transferleistungen, in der Gesundheitsversorgung, bei der Pflege, bei der Rente und bei der Eingliederungshilfe sowie anderen staatlichen Daseinsvorsorgeleistungen, die angeblich ein wenig zurückgeschraubt werden müssen, weil das angeblich „nicht mehr leistbar“ ist. Zwar gibt es mittlerweile ein Bündnis gegen den Abbau des Sozialstaates von Verbänden, Gewerkschaften und Umweltorganisationen, das aber kaum medial Aufmerksamkeit erreicht. Die sogenannte Reform des Bürgergeldes ging deshalb auch erstaunlich lautlos über die Bühne. Die Ziele des Bündnisses sind ein guter Anknüpfungspunkt für eine Debatte um Umverteilung, denn es wird nicht nur die Beteiligung Hochvermögender an der solidarischen Finanzierung der Solidarsysteme gefordert, sondern auch die Verbindung von Klimaschutz und sozialer Sicherheit.
Ich möchte gern vier konkrete Vorschläge in die Debatte werfen, wenn es um Errungenschaften der Arbeiter*innenbewegung und den Erhalt des Sozialstaates geht.
1. Garantieerklärung
Es wäre denkbar eine Garantieerklärung abzugeben, mit der sichergestellt werden soll, dass Transferleistungsbeziehende, Menschen in Krankheit und mit Behinderungen sowie Menschen mindestens mit einem Einkommen, dass die Armutsgefährdungsgrenze nicht überschreitet, von jeglicher Mehrbelastung ausgenommen werden.
Jede konkrete Maßnahme, seien es grundsätzliche Reformvorschläge oder kurzfristige Entlastungsmaßnahmen dürfen nur erfolgen, wenn sie nicht zu einer Mehrbelastung für diese Gruppen führen. Das verlangt eine Prioritätensetzung, auch im Haushalt. Im Hinblick auf Fördermaßnahmen zum Beispiel beim Thema Klimaschutz müsste eine Prüfung erfolgen, inwiefern die genannten Gruppen ebenfalls davon profitieren können. Mit der Bezugnahme auf die Sozialpflichtigkeit des Eigentums und das Sozialstaatsprinzip müsste eine solche Garantiererklärung auch verfassungsrechtlich zulässig sein.
2. § 28a Erbschaftssteuergesetz abschaffen
Im Hinblick auf die Erbschaftssteuer, über welche das Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr noch entscheiden könnte, sollte mindestens die absurde Regelung des § 28a Erbschaftssteuergesetz mit der Verschonungsbedarfsprüfung abgeschafft werden. Nach dieser Regelung wird auf Antrag die Erbschaftssteuer erlassen, wenn der Erwerb von begünstigtem Vermögen den Betrag von 26 Millionen Euro überschreitet und nachgewiesen wird, dass der/die Erbe/Erbin „persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen“ zu begleichen. Die Friedrich-Ebert-Stiftung weist darauf hin, dass mit der Regelung ein „vollständiger Erlass“ der Erbschaftssteuer möglich ist. „Voraussetzung dafür ist, dass die Groß-Erb*innen bedürftig sind. Erb*innen und Beschenkte gelten nach dem neuen Gesetz dann als „bedürftig“ und werden verschont, wenn sie kein weiteres Vermögen (sog. verfügbares Vermögen) zur Zahlung der Steuer haben. (…) In der Praxis führen die Regelungen dazu, dass Erb*innen selbst bei riesigen Vermögensübertragungen oft keine oder nur wenige Steuern zahlen müssen.“
Anders ausgedrückt: Wenn ich mehr als 26 Millionen Euro erbe, kann mir die Erbschaftssteuer erlassen werden, wenn ich mir diese aus meinem Vermögen nicht leisten kann. Es ist nicht vorgesehen einen Kredit aufzunehmen oder einen Teil meines ererbten Vermögens aufzuwenden, um die Steuer zu bezahlen, ich muss einfach gar nichts bezahlen. Wenn ich allerdings „nur“ 24 Millionen Euro erbe, gilt das nicht. Gleichzeitig wurde mit der sog. Bürgergeldreform aber eine ab 1. Juli 2026 wirksame Regelung (ganz ohne nachvollziehbare Synopse) geschaffen, mit welcher das sogenannte Schonvermögen altersabhängig auf höchstens 20.000 Euro begrenzt und die Karenzzeit gestrichen wird. Der Teufel scheißt halt wirklich immer auf den größten Haufen. Selbständigen mit Leistungsbezug droht nach einem Jahr eine Verweisung auf eine andere Beschäftigung, mithin die Aufgabe der Selbständigkeit und die Neuregelungen zum Leistungsentzug lassen diesen de facto vollständig zu.
3. Auch private Krankenversicherungen heranziehen
Wenn es zutreffend ist, dass die Leistungen des Bundes für die Krankenkassenbeiträge der Bürgergeldempfangenden nicht ausreichend sind, mithin also die gesetzlich Krankenversicherten die notwendigen Leistungen mitfinanzieren, dann könnte darüber nachgedacht werden, dass die Differenzbeträge von den privaten Krankenversicherungen ausgeglichen werden (jedenfalls solange es private Krankenversicherungen gibt) oder zumindest der Differenzbetrag paritätisch von privater und gesetzlicher Krankenversicherung getragen wird.
Es ist unter Gesichtspunkten der gerechten Verteilung von Aufgaben des Gemeinwesens nicht nachvollziehbar, weshalb die privaten Krankenversicherungen sich nicht an der Finanzierung beteiligen.
4.Klima-Soli
Im Hinblick auf den Klimawandel und Klimawandelfolgemaßnahmen wäre es angebracht, in eine intensive Debatte zu Möglichkeiten eines Klima-Solis einzusteigen, um entsprechende Maßnahmen umgehend anzugehen und gleichzeitig die hier vorgeschlagene Garantieerklärung (siehe Nr. 1) einzuhalten.
Mit einem solchen Klima-Soli sollen vor allem diejenigen für Klimaschutz- und Klimawandelfolgemaßnahmen herangezogen werden, die über große Einkommen und Vermögen verfügen. Nicht nur ist ihr ökologischer Fußabdruck deutlich höher als jener der anderen Gruppen, ihnen ist es auch eher möglich die Klimawandelfolgen für sich selbst abzumildern.
Halina Wawzyniak
Ich bin Halina Wawzyniak, 1973 in Königs Wusterhausen geboren, 1990 in die PDS eingetreten, 1992 Abitur gemacht und danach studiert, 2002 das zweite Juristische Staatsexamen abgelegt, 2003 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, 2006 Arbeit im Justiziariat der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, 2009-2017 MdB (Mitglied des Bundestages) für DIE LINKE. In dieser Zeit zuständig für Rechts- und Netzpolitik. Zwischendurch war ich mal stellv. Parteivorsitzende der LINKEN. Seit dem Juni 2022 darf ich den Titel Doktorin der Rechtswissenschaft tragen, die Dissertation trug den Titel: Chancengerechtigkeit für Frauen im Wahlrecht – Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Geschlechterquoten im Wahlrecht (Dissertation) und ist im Wissenschaftlichen Verlag Berlin, Schriften zur Rechtswissenschaft erschienen.
Ich habe also schon vor der politischen Karriere gebloggt und ich blogge auch nach der politischen Karriere. Ich blogge gern, weil ich gern schreibe und weil ich gern diskutiere und weil ich gern provoziere und weil der Blog mir die Möglichkeit gibt, Dinge vertiefend zu betrachten. Der Blog ist aber mittlerweile auch mein Archiv.
Ich bin aus der aktiven Politik raus, aber ich bin immer noch politisch. Poliltik ist aber nicht alles. Es gibt noch: Bücher, Serien, Juristerei, Fahrrad fahren oder Klettern. Auch im Skifahren erprobe ich mich zuweilen. Es gibt die wunderschöne Insel Malta (ja, Geschmachssache). Um es kurz zu machen, ich schreibe hier über Dinge, die mich interessieren und vielleicht andere Menschen auch. Es geht um den Alltag, es geht um Politik und es geht um Jura.








