„Ein freies und vereintes Europa ist die unausweichliche Voraussetzung für die Durchsetzung der modernen Kultur, deren Entwicklung die totalitäre Epoche aufgehalten hat. Sobald sie zu Ende gehen wird, wird der historische Prozeß gegen soziale Ungerechtigkeit und Privilegien sofort wieder aufgenommen werden … Der Weg, der uns erwartet, wird weder bequem noch sicher sein. .“
aus dem Manifest von Ventotene, 1941
Die antifaschistischen und antimilitaristischen Gründungsgeschichten der EU
Europa ist nicht die EU. Die entstandene Staatengemeinschaft der Nachkriegszeit ist westeuropäisch geprägt, denn das Nachkriegseuropa hatte darüber hinaus einen Teil des sozialistischen Weltsystems hervorgebracht und war dadurch in eine globale ökonomische, kulturelle und militärische Blockkonfrontation eingebunden.
In Griechenland konnten die Obristen von 1967 bis 1974 mit ihrer Terrorherrschaft, in der Linke, Intellektuelle und Künstler wie Mikis Theodorakis verfolgt und inhaftiert wurden, die begonnene Westbindung fortsetzen, indem der antikommunistische Westen den Putsch im frühen NATO-Mitglied Griechenland duldete. Der Zypern-Konflikt „endete“ vorerst mit einem Einmarsch der Türkei in einem Teil des Landes. Portugal erlebte im gleichen Jahr mit der Nelkenrevolution 1974 das befreiende Ende von der 40jährigen Salazar-Diktatur. Infolge dessen zog Portugal 1975 als letzter europäischer Staat seine Truppen aus den Kolonien ab. Im gleichen Jahr konnte Spanien nach dem Tode des ungleich grausigeren Diktators Franco den Weg in die Demokratie beschreiten.
Warum erinnern wir so selten an diese langen Wege in die west- und südeuropäischen Demokratien? Kurz: Weil die Aufarbeitung vieler blinder Flecken europäischer Geschichte überhaupt erst in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts so recht begann. Erst als das „Zeitalter der Extreme“ (Eric Hobsbawm) mit dem weitgehenden Zusammenbruch des sozialistischen Weltsystems und der Vor- und Nachkriegs-Fordismus durch den Sieg des neoliberalen Freiheitsversprechens Geschichte waren, verstärkte sich die Aufarbeitung der faschistischen Regime der 30er Jahre außerhalb Deutschlands, die Aufarbeitung des Stalinismus und mit einiger Verzögerung begann auch die Aufarbeitung des europäischen Kolonialismus.
Zugleich setzen seit den 70er Jahren verstärkt ökologische, antikoloniale und feministische Bewegungen essentielle Themen im demokratischen Kampf um soziale Gerechtigkeit und Menschenwürde.
Die europäische Idee eines supranationalen politischen Projekts, das wir heute nicht nur verteidigen, sondern wirksam demokratisieren müssen, entsprang dem Antifaschismus. In der dunkelsten Stunde schrieben und verbreiteten eingekerkerte Antifaschist*innen, der Kommunist und undogmatische Linke Altiero Spinelli, der Liberale Ernesto Rossi, der Sozialist Eugenio Colorni unter Mithilfe seiner Partnerin, der jüdischen Sozialistin Ursula Hirschmann, das „Manifest von Ventotene“ (1941).
Die Idee einer Europäischen Staatengemeinschaft, einer Föderation oder einer Republik Europa ist um einiges älter als die oft, jedoch nicht zu Unrecht, gefeierten Gründungsdokumente der Europäischen Union, wie allein das antifaschistische Manifest von Ventotene zeigt. Immerhin ist Altiero Spinellis Name im Europaparlament durchaus gegenwärtig, seine Enkelin Barbara war selbst Europaabgeordnete in der linken Fraktion bis 2019.
Die Gründungsgeschichte in den Selbsterzählungen der EU beruft sich jedoch weitgehend nur auf die Erklärung des französischen Außenministers Robert Schuman aus dem Jahre 1950.
Bevor sich die Vorläufer der EU gründeten, wurde im April 1949 die NATO mit 10 westeuropäischen Mitgliedsstaaten neben Kanada und den USA und einen Monat später der Europarat, damals auch mit 10 Mitgliedsstaaten – heute 46 Mitgliedsstaaten, darunter die Türkei – gegründet. Es entstand also zuerst das transatlantisches Sicherheitsbündnis, andererseits eine Institution, die als europäisches Versprechen auf Demokratie und Rechtsstaat am 3. September 1953 die Europäische Menschenrechtskonvention ins Werk setzte. Russland trat dem Europarat 1996 bei, wurde aber im März 2022 nach dem Beginn des massiven Angriffskriegs gegenüber der Ukraine ausgeschlossen. Beide Institutionen gehören nicht zur Europäischen Union.
Die Schuman-Erklärung von 1950 ist ein antimilitaristisches, weltoffenes Dokument der Entwicklung einer supranationalen Wirtschaftssteuerung, das sich von Kartellgründungen durch Transparenz gegenüber der UNO und parlamentarische Kontrollmaßnahmen unterscheiden sollte, inklusive entwicklungspolitischer Zielstellungen:
„Europa wird dann mit vermehrten Mitteln die Verwirklichung einer seiner wesentlichsten Aufgaben verfolgen können: die Entwicklung des afrikanischen Erdteils“,
wobei durch das Schweigen über die koloniale Vergangenheit die europäische Interessenlage ungebrochener Ausgangspunkt blieb. Dies soll nicht den friedensstiftenden und versöhnenden Ansatz der Erklärung zwischen Frankreich und Deutschland relativieren, der bis zu Umrissen eines Konzepts der strukturellen Nichtangriffsfähigkeit zwischen Nationen reicht, an das man führende EU-Politiker*innen heute erinnern sollte. Schuman schieb:
„Die Solidarität der Produktion, die so geschaffen wird, wird bekunden, dass jeder Krieg zwischen Frankreich und Deutschland nicht nur undenkbar, sondern materiell unmöglich ist.“
Schuman forderte als unmittelbare Erfahrung aus dem 2. Weltkrieg eine europäische Entmilitarisierung.
„Die Zusammenlegung der Kohle- und Stahlproduktion wird … die Bestimmung jener Gebiete ändern, die lange Zeit der Herstellung von Waffen gewidmet waren, deren sicherste Opfer sie gewesen sind.“
Gehen wir nochmal einen Schritt zurück in die Ideengeschichte einer europäischen Föderation. Im Manifest von Ventotene ist die erhoffte Entwaffnung Deutschlands verbunden mit der Schaffung eines supranationalen, verteidigungsfähigen Europas und dem Überwinden einer absolut gesetzten Souveränität der Nationen.
„Alle vernünftigen Menschen haben endlich eingesehen, dass die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts unabhängiger europäischer Staaten – und darunter ein gleichberechtigter Militärstaat Deutschland – nicht weiter erhalten bleiben kann; ebensowenig wie man Deutschland nach seiner Niederlage zerstückeln und es mit ‚dem Fuß auf dem Nacken‘ am Boden klein halten kann. Es hat sich gezeigt, dass kein Land Europas abseits stehen kann, während die anderen kämpfen, dass Neutralitätserklärungen und Nichtangriffspakte nichts nutzen. Ebenso hat sich die Nutzlosigkeit, ja sogar die Gefährlichkeit von Organismen wie dem Völkerbund erwiesen, der vermeinte, die Einhaltung des internationalen Rechts gewährleisten zu können, ohne Anwendung militärischer Gewalt und unter Wahrung der absoluten Souveränität seiner Mitgliedstaaten. Als absurd hat sich das Nichteinmischungsprinzip erwiesen, wonach es jedem Volk freigestellt sein soll, sich nach Belieben eine despotische Regierung zu geben. Als ob die innere Verfassung eines Staates nicht von lebenswichtiger Bedeutung für alle anderen europäischen Länder wäre!“
Den eingekerkerten Antifaschisten war die Verteidigungsfähigkeit einer zukünftigen europäischen Demokratie gegenüber totalitären Regimen essentiell. Dass Verteidigungskapazitäten noch immer auch militärische Komponenten haben, rückt sie nicht in die Nähe des Militarismus, der der kriegerische Konfliktlösung gegenüber zivilen den Vorrang gibt. Die Verfasser des Manifestes skizzieren eine Europäische Verteidigungsarmee, die gegebenenfalls internationales Recht verteidigen und sichern und die Demokratieentwicklung schützen kann.
„Es gilt, einen Bundesstaat zu schaffen, der auf festen Füßen steht und anstelle nationaler Heere über eine europäische Streitmacht verfügt … Gleichzeitig soll den Staaten jene Autonomie belassen werden…“
Es vergingen 75 Jahre bis in der heutigen EU von strategischer Autonomie mit militärischen Mittel gesprochen wurde, allerdings nicht, wie im Manifest von Ventotene entworfen, sondern zusätzlich zu den nationalen Armeen der Mitgliedsstaaten sollte es seit 2016 um gemeinsame Investitionen in die Rüstungsproduktion gehen.
Mit der Corona-Pandemie und Putins Krieg gegen die Ukraine, der Europas Energiekrise verschärfte, änderte sich jedoch dieses begrenzte militärische Sicherheitsverständnis und wurde um Investitionen in wirtschaftliche, energetische und digitale Infrastruktur erweitert.
In einem gerade erschienenen Beitrag über Umrisse einer linken Sicherheitspolitik, deren Bezugsrahmen die heutige EU und deren unmittelbare Aufgabe die Sicherung und der Ausbau Europäischer demokratischer Institutionen ist, fügt Jan Schlemermeyer noch umfassende Investitionen in die sozial-ökologische Transformation hinzu, um einen militärischen Tunnelblick zur Verteidigung und Entwicklung europäischer Demokratie zu überwinden. Überdies schlägt er vor, dass die militärische Komponente der Verteidigung der Demokratie dringend zu vergesellschaften ist, um deren demokratische Kontrolle zu ermöglichen, statt Rüstungskonzerne einfach nur reicher zu machen und strategisch die internationale Abrüstung aus dem Blick zu verlieren.
Ein Ritt durch die Realgeschichte der EU, die sich 1993 neue Grundlagen gibt
Die Nachkriegsgeschichte nach 1945 verlief anders als die Antifaschist*innen sich es 1941 in ihrem Manifest erhofften. Nach der Gründung der Montanunion (1951), der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Euratom (1958) entwickelte sich langsam die EU, so wie wir sie heute institutionell kennen. Erst seit 1979 wurde das Europaparlament direkt gewählt (und nicht mehr aus Vertreter*innen der nationalen Parlamente zusammengesetzt). Bis heute ist das Europaparlament das einzige supranationale Parlament weltweit.
Erst nach 1990/91 entsteht, neben der langjährigen Westbindung der EWG-Mitgliedstaaten in der NATO, eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) und eine innenpolitische Zusammenarbeit, festgelegt im Maastricht-Vertrag 1993. Die EU zurrte einerseits mit den sogenannten Maastricht-Kriterien neoliberale Wirtschaftspolitik fester als je zuvor. Andererseits bekamen mit dem Maastricht-Vertrag erstmalig soziale Ausgleichskomponenten Verfassungsrang, so wie sie in der Struktur- und Regionalpolitik angelegt waren, was die EU u. a. auch für die Osterweiterung (2004) attraktiv machte.
Doch Regionalpolitik stand und steht bei jeder neuen haushaltspolitischen Runde für die Mehrjährigen Finanzpläne auf dem Prüfstand, zuletzt beim Strategiewechsel vom „Green Deal“ (2019 – 2024) zur Wettbewerbs- und Aufrüstungs-Union seit 2024. Und abgesehen von den Haushaltsverhandlungen, die die Budgets von der Agrarpolitik bis zur Förderungen von digitaler Infrastruktur festlegen, ist in der Vergabe ein, den sozialen und demokratischen Zielstellungen vieler Programme gegenläufiges Prinzip am Wirken: „Geld gegen Reformen“. Die Regionalpolitiker*innen nennen dies die makro-ökonomische Konditionierung der Fördergelder, was übersetzt zumeist Sozialabbau heißt, wie z. B. die Forderungen nach einem höheren Renteneintrittsalter, Lohnzurückhaltung u. ä. Diese Praxis der EU-Kommission haben Haushalts- und Regionalpolitiker*innen immer kritisiert. Nur sollte dieses Prinzip ab 2024 auch noch durch Direktzuweisungen an die Mitgliedsstaaten erweitert werden, eine falsche Lehre aus der ansonsten recht nachhaltig angelegten Corona-Politik der EU. Selbst der Europäische Rechnungshof schlug diesmal Alarm, weil die Budgetkontrolle damit erneut massiv erschwert wird.
„…die spezifische Förderung strukturschwacher Regionen könnte unter dem neuen System leiden, wenn die EU ihre Zahlungen zukünftig direkt mit den Nationalstaaten aushandelt. ,Wenn das stimmt, schwächt das die Kohäsionspolitik‘,
sagte Vasco Alves Cordeiro, der portugiesische Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen, der FAZ.
‚Sie stellt die Regionen nicht in den Mittelpunkt der Politik, sie stellt sie auf skandalöse Weise ins Abseits.‘“
Dabei hatten die Maastricht-Verträge ursprünglich mit der Regional- und Strukturpolitik im Verfassungsrang einen Punkt, der wie ein Gegenspieler zur Investitionsbremse, die den Maastricht-Kriterien eingeschrieben war, wirken konnte. Die Kohäsionspolitik war von Beginn an auf die Angleichung wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Unterschiede orientiert und damit kein rein wirtschaftspolitisches Investitionsinstrument. Mit dieser Funktionsweise war und ist die Kohäsionspolitik – als eine Dimension europäischer Sozialpolitik – im Artikel 174 AEUV und Artikel 130d EG-Vertrag festgeschrieben. Dabei ging es, wie Thomas Schwab in einem Beitrag der Zeitschrift Makronom angesichts der drastischen Haushaltsreformvorschläge 2024 herausarbeitete, nie um einen einfachen Ausgleichsmechanismus, sondern um mehr Handlungskompetenz der Regionen, um Kulturprojekte, Ausbildungsangebote oder Integration für viele Menschen und eben auch Investitionen, vor allem für die kleinen und mittleren Unternehmen und dies auch über Grenzen von Mitgliedstaaten hinweg. Das ist und bleibt ein klarer Verteidigungs- und Ausbaupunkt linker europäischer Politik. Denn pochen wir auf eine soziale und ökologische Konditionierung in der Struktur- und Förderpolitik, wo zivilgesellschaftliche Projekte und KMUs und nicht die Mitgliedsstaaten der Adressat sind, dann hätte die Kohäsionspolitik ein zutiefst demokratisches Potential in unseren gesellschaftlichen Entwicklungen. Investitionen an soziale und ökologische Konditionen zu binden, ist nicht neu, genau wie der mit vielen EU-Programmen verbundene Europäische Mehrwert, sei es für Bahntrassen, digitale Projekte, für die Europäische Filmproduktion und Medienöffentlichkeit, den Schutz großer Flüsse oder für die Förderung von Mobilität, für grenzüberschreitende Bildung und Forschung. Nur sollte diese Konditionierung Verbindlichkeit erhalten.
Eine derartige Profilierung passt Rechtspopulisten nicht ins Programm, denn einen europäischen Mehrwert, grenzüberschreitende Projekte, ob kulturell oder wirtschaftlich lehnen sie ab. Man will keinen EU-geförderten Kulturaustausch oder Integrationsprojekte von Geflüchteten vor der Haustür haben und nennt das dann gern „Einmischung aus Brüssel“. Real wurde sich damit natürlich in eine bedrohte Medienlandschaft in Mitgliedsstaaten wie Ungarn oder Bulgarien „eingemischt“, indem z. B. „Rapid Response-Mechanismen“ für eine Unterstützung verfolgter Journalist*innen zum Einsatz kamen.
Gegen massive Rechtsstaats-Verstöße wie in Ungarn entwickelte die EU in der Legislatur bis 2019 Sanktionsmechanismen, die auch die linke Fraktion in Brüssel unterstützt hatte. Doch der sogenannte Rechtsstaats-Mechanismus, gut gedacht als Instrument zur Verteidigung der Demokratie, wirkte oftmals in die falsche Richtung. Er sollte die Regierungen treffen, traf aber zumeist die Bürgerinnen und Bürger. Zum Beispiel waren 2022 plötzlich zehntausende ungarische Student*innen vom Erasmus-Programm ausgeschlossen, was keine Strafe für Orban, sondern für die ungarische Demokratie bedeutete.
Deshalb sollte sich ein sanktionierender Rechtsstaats-Mechanismus auf die Regierungen der Mitgliedstaaten und nicht auf die Bürgerinnen und Bürger eines Landes beziehen. Bei Rechtsstaats-Verstößen von EU-Mitgliedsstaaten wäre ein Stimmrechtsentzug im Rat wesentlich sinnvoller als Auszahl-Stopps von Fördergeldern.
Von Maastricht über Nizza nach Lissabon – Demokratiegewinne und -verluste durch die Hintertür
Mit dem Vertrag von Lissabon gab es endlich mehr Rechte für das Europaparlament, die Verbindlichkeit der Grundrechte-Charta für 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger, eine Art Außenminister*in der EU, die Europäische Bürgerinitiative, mehr Mitsprache der Länderkammern, eine vergemeinschaftete EU-Handelspolitik, so dass das Parlament ACTA (2012) und TTIP (2016) verhindert konnte. Die Binenmarktfreiheiten wurden nicht nur durch soziale Ausgleichsmechanismen ergänzt, auch zunehmend direkt demokratische Instrumente und die Grundrechtssicherung für jede einzelne Bürgerin und jeden Bürger waren seit 2009 einklagbar.
Doch bei allen Veränderungen müssen wir konstatieren, dass der Dauerbrenner antidemokratischer Europapolitik seit Maastricht noch immer wirksam ist. Die europäischen Fiskalregeln – der Stabilität- und Wachstumspakt – haben sich nicht nur als Investitionsbremse erwiesen. Sie waren auch deshalb absolut ungeeignet, die Finanzkrise 2007/2008 zu meistern. Man kann sich schlicht nicht aus Krisen heraus sparen. Durch die unausgeglichen Handelsbilanzen, angetrieben durch die Handelsüberschüsse Deutschlands, gab es überdies immer wieder Krisengewinner und -verlierer, statt ein koordiniertes Zusammenwachsen der Mitgliedsstaaten.
Die Maastrichter Fiskalregeln waren und sind am Ende ein Rahmen, europäische Demokratie abzubauen, weil sie Investitionen in eine nicht fossile Infrastruktur und Industrie und die Regulation ausgeglichener Handelsbilanzen auf einem gemeinsamen Binnenmarkt verhindern.
Mit der globalen Finanzkrise und der daraus folgenden Eurokrise wurden mehr und mehr Entscheidungen auf den ohnehin schon mächtigen Europäischen Rat verlagert. Irgendwie verständlich, denn schnelles Regierungshandeln war bei der Sicherung von Banken nötig, doch die wirtschaftlichen und sozialen Probleme in den Mitgliedstaaten wuchsen an. Dabei etablierte sich ein politischer Handlungsmechanismus, alles schnell im Europäischen Rat zu entscheiden.
Diese Art Machtverschiebung hin zum Europäischen Rat wurde dann auch bei den nächsten Krisen angewendet. So geschehen beim EU-Türkei-Deal, der die Türkei zum Türsteher Europas machen sollte, um weniger Geflüchtete aufnehmen zu müssen. Der EU-Türkei-Deal wurde an einem 7. März 2016 einfach in einer Mitteilung des Rates verkündet, obwohl der Türkei dort – sicherlich der sinnvollere Teil der Mitteilungen – Visa-Erleichterungen und eine Reform der Zollunion versprochen wurde. Nur lagen derartige Entscheidungen gar nicht in der Kompetenz des Europäischen Rates, sondern verlangten eine Mitsprache des Europaparlaments, was dann in wütenden Debatten aufgerufen wurde. Doch die Entscheidung war längst gefallen, auch ohne Meinungsbildung und Votum des Parlaments.
Das andauernde misslungene Krisenmanagement der EU nach der Finanz- und der Eurokrise wurde auch auf anderer Ebene mit Demokratieabbau beantwortet. „Better Regulation“ nannten sich die Zauberworte, die die Rechtsetzung in der EU beschleunigen sollten. Dabei sollte ausgerechnet bei den aufwändigen Konsultationsmechanismen, bei denen u. a. Europäische Gewerkschaften Risikofolgeabschätzungen bei Gesetzesvorhaben beisteuerten, mit zeitlichen Kürzungen zu Werke gegangen werden und das Parlament sollte schlussendlich bei einer Reihe von Rechtsetzungen nur noch in einer Art „Take-it-or-leave-it“-Verfahren eingebunden werden.
Beides ist so nicht eingetreten. Die Aushandlungsverfahren für die meisten Gesetze sind noch immer, für die Medien ein Graus, langwierig, aber – bis auf die Trilog-Verhandlungen – erstaunlich demokratisch. Wenn man allein beispielhaft die Entstehung großer Gesetzespakete wie das Europäische KI-Gesetz, das erste weltweit, Revue passieren lässt, sieht man, in welch breitem demokratischen Prozess in der EU Gesetze ausgehandelt werden. Vom ersten KI-Weißbuch der damaligen Industriekommissarin Vestager über etliche Anhörungen, dem später folgenden Gesetzentwurf und seinen Aushandlungen vergingen ungefähr 4 Jahre. Das Gesetz war in dieser Zeit von einer beinahe reinen Verbraucherschutz-Perspektive zu Beginn, bei der z. B. die Haftungsfragen beim Unfall eines selbstfahrenden Autos geregelt werden mussten, zu einem umfassenden Werk aus vielen politischen Perspektiven gewachsen. Zum Beispiel gelang es, Bildung in die zu regulierenden Hochrisiko-Bereiche aufzunehmen, was soviel bedeutet, dass allerhand zu regulieren ist, vom diskriminierungsfreien Einsatz von KI im Unterricht bis zu Prüfungssystemen an Hochschulen, die während der Corona-Pandemie massiv zum Einsatz kamen.
Transparenz der KI, die Anerkennung, dass man es hier nicht nur mit einer Technologie im herkömmlichen Sinne zu tun hat und es um die Rechte von Beschäftigten, Medienutzer*innen, Jugendlichen, Demonstrierenden geht, wurden diskutiert und flossen zum Teil in die erste KI-Regulierung weltweit ein. Wenn man schnell dahin sagt, dass die EU in Vielem digitalpolitisch hinterher ist und vor allem zu wenig autonom, so wird oft die Kehrseite der Medaille nicht mit genannt. Nirgendwo auf der Welt ist Datenschutz und KI derart Grundrechte basiert geregelt wie in der EU, auch wenn es da noch viel Luft nach oben gibt und jeder neue Handelsvertrag oft Erreichtes wieder zur Disposition stellt. Die neuen machthungrigen Tech-Giganten finden solche Gesetze überhaupt nicht gut, denn der Schutz von Grundrechten mindert nicht nur ihre Profite. Er passt auch nicht zu ihren propagierten Menschenbildern und Lebensweisen, wie Peter Laskowski in seiner Kolumne Freie Städte für Freie Märkte eindrücklich schildert.
Mit der Corona-Krise wurde die investitionsfeindliche EU-Politik durch das Next-Generation-EU-Programm und damit das Verbot des Schuldenmachens erstmalig ausgesetzt. Doch das 3-Prozent-Defizit-Kriterium und die 60-Prozent-Schuldenstandsquote bleiben langfristig erhalten, obwohl es dafür keinerlei ökonomische Begründung gibt. Die Schuldenbremse könnte zugunsten langfristiger sozialökologischer Investitionen problemlos gelockert werden, da diese Herangehensweise voraussichtlich sogar Folgekosten von erwartbaren Klimaanpassungsmaßnahmen geringer hält und damit soziale Abfederungen des Klimawandels gerechter gestaltbar sind. Den ersten Schritt könnte man auch ohne Änderung der Verträge gehen, indem öffentliche Nettoinvestitionen über Kredite finanziert werden dürfen. Öffentliche Investitionen gehören nicht in die Schuldenstandsrechnung mit Ausnahme von Investitionen in Rüstungs- und Militärausgaben, denn sie tragen nicht zur Erhöhung des gesellschaftlichen Wohlstands bei, womit wir wieder beim Schumanschen Ausgangspunkt wären, obwohl wir heute den Wohlstand von morgen ohne Kohle, Gas und Öl neu definieren müssen: Als Vision von Teilhabe und internationaler Kooperation und möglicherweise verstärkt als gerechte Regelung von Klimaanpassungsmaßnahmen.
Noch ein Wort zum EU-Haushalt
Wenn wir grob davon ausgehen, dass der EU-Haushalt verdoppelt werden müsste, wenn man die Europäische Investitionsquote mit anderen Weltregionen vergleicht, so müssen wir auch dringend umverteilen.
Eine Finanztransaktionssteuer und eine Gesamtbesteuerung von Konzernen auf EU-Ebene durch die direkte Besteuerung von 25 Prozent der Unternehmensgewinne könnten helfen, die Steuern in der EU zu harmonisieren. Strukturmittel der EU müssen gezielt für den sozialökologischen Umbau eingesetzt werden.
Statt Geld für Abschottung und Aufrüstung (was nicht automatisch heißt, dass wir keinerlei Kooperation und Mittel bei Verteidigungskapazitäten benötigen), brauchen wir Finanzmittel für zivile Konfliktlösungen, internationale Kooperation, für eine solare Energiebasis und entsprechende Industriepolitik, für eine nachhaltige Landwirtschaft, für bezahlbares Wohnen, Gesundheitsvorsorge, Mobilität, digitale Unabhängigkeit sowie Bildungs- und Kulturaustausch. Eine Ausgaben-Orientierung an den UN-Nachhaltigkeitszielen erfordert eigene Schuldenaufnahmen und damit auch eine neue Rolle der EZB.
Entscheidend bei allen Haushaltsreformen ist eine umfassende Kontrolle durch das EU-Parlament und die demokratische Mitsprache der Regionen und Kommunen. Demokratie kostet, aber eine Haushaltsreform mit weniger Demokratie kostet uns am Ende alle mehr, denn sie ist Wasser auf die Mühlen derer, die zu einem Europa der Vaterländer zurückwollen.
Demokratisierung Europäischer Institutionen
Auf der Konferenz zur Zukunft Europas (2021-2022), an der sich lt. EU-Kommission 700.000 Bürgerinnen und Bürger der EU aktiv beteiligten, wurden 49 Vorschläge mit über 300 konkreten Einzelmaßnahmen verabschiedet. Die Erfahrungen mit der Pandemie waren damals noch ganz unmittelbar und der Abschlussbericht liest sich stellenweise wie ein linker Wunschkatalog einer sozialen und Grundrechte achtenden EU, die die Zeichen der Zeit mit den planetaren Grenzen verstanden hätte. Aber der Bericht enthält auch klare Botschaften für einen Ausbau einer gemeinsamen Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik, einer gemeinsamen Stimme in der internationalen Politik inklusive einer militärischen Unterstützung der Ukraine sowie mehr strategische Autonomie in kritischen Sektoren.
Die unverminderte Grausamkeit im Russischen Angriffskrieg in der Ukraine und die zeitgleich sich verschärfende Energiekrise hat jedoch einen Strategiewechsel der EU-Kommission 2024 vom „Green Deal“ zu „Wettbewerb und Verteidigung“ forciert, bei dem die sozial-ökologische Politikansätze in der EU erneut ausgebremst werden. Trotzdem wurden nach der Pandemie mit dem Aussetzen der europäischen Schuldenbremse Fenster geöffnet, die wir nutzen müssen, um an einer demokratiefähigen EU festzuhalten. Immerhin gibt es jetzt erste Umrisse zu einer Gesundheitsunion, steuerliche Abgaben der Reichsten und Profiteure der Krisen wurden europaweit zum Thema. Das Ende der fossilen Energiebasis und die gerechte Sicherung von Lieferketten rückten stärker ins Zentrum politischer Debatten. Eigentlich sollte die Integration von geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern Maßstäbe für die soziale Integration alle Geflüchteten setzen. Doch stattdessen wurde inzwischen ein Asylpaket geschnürt, das Grundrechte aushebelt. Sichtbar ist die EU – verstärkt durch Trumps Politik – selbst in einer schwierigen Phase, was uns jedoch nicht davon abhalten kann, sie als Erfolgsgeschichte neu schreiben zu wollen und dabei an viele Erfahrungen anzuknüpfen, die längst auf dem Tisch liegen.
Dafür müssen jedoch die Dauerblockaden innerhalb der EU, wie wir sie insbesondere zu Orbans Zeiten kennenlernen durften, beendet werden. Wo Mehrheitsentscheidungen sinnvoll sind, müssen wir viel umfassender als zuvor diskutieren. Das Europaparlament sollte ein Vollparlament mit allen Rechten (Gesetzgebungskompetenzen) werden, die Kommission eine echte Ministerialebene mit Rechenschaftspflicht gegenüber dem Parlament und der Rat sollte in eine zweite Kammer umgewandelt werden. Dies würde die unsäglichen intransparenten Triloge endlich auf den Prüfstand stellen, in denen oft – nach intensiver Verhandlung mit der Zivilgesellschaft und vielen Lobbyisten, den Positionsfindungen in den parlamentarischen Ausschüssen und im Parlament – alles oft wieder neu geschrieben wird und dies hinter verschlossenen Türen. Das frustriert selbst Bürgerinnen und Bürger, die Europapolitik intensiv verfolgen und führt oft selbst bei Fachjournailist*innen zu verworrenen Berichterstattungen, bei denen am Ende niemand weiß, ist die Abschaffung der Sommerzeit oder der Rooming-Gebühren nun schon beschlossen oder hat erstmal nur das Parlament sich auf eine Position geeinigt oder ist alles längst bindend, nur meine eigene Regierung hat alles einfach noch nicht umgesetzt?
Progressive Reformen in der EU sind ein Bündnisprojekt. Langfristig könnten progressive Linke mit einem Konvent zur Änderung der Verträge, der die Ergebnisse der Zukunftskonferenz wieder auf den Tisch legt, viele Freund*innen finden und einen langfristigen, erneuten Verfassungsprozess anstoßen, bei dem an einem Gegenmodell zur derzeitigen Machtverteilung zwischen den EU-Institutionen für eine europäische Föderation gearbeitet wird. Dies geht jedoch nur, wenn man die Vorzüge der EU hochhält und ihr attestiert, dass sie der politische Rahmen ist, in dem wir eine bessere, eine demokratischer Politik machen können, eine friedliche Außenpolitik, ein soziales und weltoffenes Zusammenwachsen. Dies wäre in der neuen Welt(un)ordnung, im Aufwind einer global autoritär geprägten Multipolarität die Versicherung, dass Europa aus seinen Erfahrungen gelernt hat.
geb. 1960, Kulturwissenschaftlerin, Autorin, war beim Komitee für Unterhaltungskunst der DDR, in vielen Berliner Kulturprojekten und nach den 00er Jahren als politische Mitarbeiterin bei der PDS und der LINKEN, in der Partei und bei Abgeordneten beschäftigt, davon 10 Jahre in Brüssel. Schwerpunkte: Kultur- und Medienpolitik, sowie Europapolitik.








