Ob ihr mich verarschen wollt, habe ich gefragt.
Es ist tatsächlich erschreckend, wie Ideologie alles überlagert. Die Debatte zu Vergesellschaftung hat hysterische Züge angenommen. Friedrich Merz plant ein Verbots-Gesetz, solange ich dazu keinen Entwurf kenne, bleibt es bei meiner Einschätzung, dass dies rechtlich gar nicht geht. Die Hysterie und Aufgeregtheit der Debatte zeigt sich an zwei Stellen:
1. Enteignung und Vergesellschaftung werden munter durcheinander geworfen von Befürworter*innen und Gegner*innen, sie schenken sich da nichts.
2. Niemand hat auf dem Schirm, dass SPD und CDU in Berlin mit diesem Gesetz grundsätzlich anerkannt haben, dass Vergesellschaftungen in Berlin möglich sind. Beschlossen wurde das Rahmengesetz zur Regelung grundsätzlicher Fragen im Zusammenhang mit der Ausübung der Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin nach Artikel 15 Grundgesetzbereits nach der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der CDU und SPD.
Vielleicht noch mal kurz zur Einordnung: Enteignung ist Eigentümerwechsel gegen Entschädigung, es gibt keine Vorgaben zur Bewirtschaftung des Eigentums. Vergesellschaftung ist auf Grund und Boden, Bodenschätze und Produktionsmittel beschränkt, es muss nicht zwingend ein Eigentümerwechsel stattfinden. Bei Vergesellschaftung ist entscheidend dass eine bestimmte Bewirtschaftung des Eigentums vorgeschrieben wird – Gemeineigentum oder Gemeinwirtschaft. Es muss entschädigt werden. Die Schlussfolgerung (ich wiederhole das gern immer wieder): Es geht nicht um Enteignung von Immobilienkonzernen. Es gibt auch keine Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen. Es gibt die Vergesellschaftung von Grund und Boden mit aufstehenden (Wohn)Immobilien (als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks). Vergesellschaftung geht nur durch Gesetz.
Aber zurück zum Rahmengesetz in Berlin: SPD und CDU haben mit dem Gesetz anerkannt, dass eine Gesetzgebungskompetenz des Landes bei Vergesellschaftungen nach Artikel 15 GG besteht. Sie sagen also nicht, dass Vergesellschaftungen unzulässig sind. Es geht aber weiter. In § 2 des Rahmengesetzes erkennen CDU und SPD an, dass Vergesellschaftungen dem Gemeinwohl dienen, „insbesondere der Deckung eines allgemeinen Versorgungsinteresses breiter Schichten der Bevölkerung (öffentlicher Bedarf) an Gütern und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge.“ Da guckst Du, was?
Nach dem Plenarprotokoll (S. 7838) kennt der Abgeordnete Herrmann den Unterschied zwischen Enteignung und Vergesellschaftung nicht, womit er nicht allein dasteht, weswegen er behauptet: „Mit der CDU wird es keine Enteignung in dieser Stadt geben.“ Das ist dann doch überraschend, wie sich in der Antwort auf diese Schriftliche Anfrage zeigt. Demnach gab es 2 Enteignungen in 2023 und jeweils 1 Enteignung in 2025 und 2026 (so verstehe ich die Tabelle). Die SPD ging in der zweiten Lesung des Rahmengesetzes noch weiter. Laut dem Plenarprotokoll (S. 8297) wollte die SPD „bald nach rechtlicher Prüfung einen eigenen Gesetzentwurf für die Anwendung von Artikel 15 Grundgesetz vorlegen und zur breiten öffentlichen Diskussion stellen“. Der Abgeordnete Herrmann erklärte (S. 8299) erklärte: „Für uns ist daher absolut klar, dass die nach dem Grundgesetz grundsätzlich mögliche Vergesellschaftung stets verhältnismäßig, das heißt geeignet, erforderlich und angemessen sein muss. (…) Vergesellschaftungsziel darf vielmehr nur die Stärkung des Gemeinwohls sein.“
Die Idee hinter dem Rahmengesetz war so dumm wie sie schief gelaufen ist. Mal abgesehen davon, dass ein Rahmengesetz weder sinnvoll noch juristisch nötig ist, war die Absicht, dass dagegen geklagt wird, so auch in der Gesetzesbegründung nachlesbar. Deswegen tritt es erst am 27.03.2028 in Kraft. Nur wer sollte klagen? Die CDU gegen ihr eigenes Gesetz? Sie verfügt über kein Viertel der Abgeordneten, eine abstrakte Normenkontrolle verlangt aber nach § 43 Nr. 1 VerfGHG Berlin genau dieses Quorum. Da haben wohl einige zu viel taktiert. Kommt vor. Damit gibt es aber ein Rahmengesetz zu Vergesellschaftung in Berlin. Vielleicht steckt das mal jemand Friedrich Merz.
Wenn ich mir den ganzen Vorgang anschaue, frage ich mich, ob ich verarscht werden soll. Die SPD beschließt ein Rahmengesetz und wehrt sich jetzt mit Händen und Füßen gegen Vergesellschaftung. Die CDU erkennt Vergesellschaftung als grundsätzlich möglich an, will über ihren Kanzler aber eine Vergesellschaftung verbieten. Und Journalistinnen und Journalisten ignorieren das Vergesellschaftungsrahmengesetz. Nichts, gar nichts ist neu. In der hysterisierrten Debatte wird auf der einen Seite so getan, als sei Vergesellschaftung das Allheilmittel zur Lösung des existierenden Mietenproblems. Spoiler: Ist es nicht. Auf der anderen Seite wird die Apokalypse des Untergangs der Stadt mit Bildern aus den verkommenen Wohnhäusern der zu recht gescheiterten DDR garniert.
Während diese Debatte läuft, wird die Debatte verschlafen, wie es eigentlich nach der Wahl angesichts der Haushaltslage weitergehene soll. Um dahin zu kommen, hilft es ja vielleicht, wenn die SPD ihren „konkreten Gesetzentwurf für die Anwendung von Artikel 15 Grundgesetz“ vorlegt, dieser an den Kriterien der CDU für Vergesellschaftung – verhältnismäßig, das heißt geeignet, erforderlich und angemessen – gemessen wird, daraus ein Gesetzentwurf für die Vergesellschaftung von Grund und Boden mit aufstehenden (Wohn)Immobilien ab einer bestimmten Größe/Lage erarbeitet und dann beschlossen wird. Anschließend entscheidet ein Gericht, denn anders als beim Rahmengesetz ist hier eine Klage sicher.
Und in der Zwischenzeit vergisst Niemand zu atmen.
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Dieser Beitrag ist ein Crosspost von Halina Wawzyniaks Blog.
Halina Wawzyniak
Ich bin Halina Wawzyniak, 1973 in Königs Wusterhausen geboren, 1990 in die PDS eingetreten, 1992 Abitur gemacht und danach studiert, 2002 das zweite Juristische Staatsexamen abgelegt, 2003 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, 2006 Arbeit im Justiziariat der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, 2009-2017 MdB (Mitglied des Bundestages) für DIE LINKE. In dieser Zeit zuständig für Rechts- und Netzpolitik. Zwischendurch war ich mal stellv. Parteivorsitzende der LINKEN. Seit dem Juni 2022 darf ich den Titel Doktorin der Rechtswissenschaft tragen, die Dissertation trug den Titel: Chancengerechtigkeit für Frauen im Wahlrecht – Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Geschlechterquoten im Wahlrecht (Dissertation) und ist im Wissenschaftlichen Verlag Berlin, Schriften zur Rechtswissenschaft erschienen.
Ich habe also schon vor der politischen Karriere gebloggt und ich blogge auch nach der politischen Karriere. Ich blogge gern, weil ich gern schreibe und weil ich gern diskutiere und weil ich gern provoziere und weil der Blog mir die Möglichkeit gibt, Dinge vertiefend zu betrachten. Der Blog ist aber mittlerweile auch mein Archiv.
Ich bin aus der aktiven Politik raus, aber ich bin immer noch politisch. Poliltik ist aber nicht alles. Es gibt noch: Bücher, Serien, Juristerei, Fahrrad fahren oder Klettern. Auch im Skifahren erprobe ich mich zuweilen. Es gibt die wunderschöne Insel Malta (ja, Geschmachssache). Um es kurz zu machen, ich schreibe hier über Dinge, die mich interessieren und vielleicht andere Menschen auch. Es geht um den Alltag, es geht um Politik und es geht um Jura.










